NSU, V-Personen, V-Männer, Nationalsozialistischer Untergrund
NSU und Umfeld, eine geschredderte Akte © Tribunal NSU-Komplex auflösen

Aktenstreit vor Gericht

Studie statt Ausschuss: Hamburgs NSU-Sonderweg unter Druck

Hamburg wollte den NSU-Komplex wissenschaftlich statt mit einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten. Nun blockiert ein Aktenstreit die Studie - die Bundesanwaltschaft gibt zentrale Akten nicht frei. Fällt Hamburg sein Sonderweg auf die Füße?

Sonntag, 28.06.2026, 14:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.06.2026, 14:27 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Hamburg hat sich bei der Aufarbeitung des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü für einen Sonderweg entschieden. Als einziges Bundesland, in dem der rechtsterroristische NSU gemordet hat, setzte die Hansestadt keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Stattdessen soll eine wissenschaftliche Studie klären, was Polizei, Verfassungsschutz und Politik in Hamburg damals wussten, übersahen oder falsch machten.

Nun zeigt sich, wie eng die Grenzen dieses Weges sind: Die Hamburgische Bürgerschaft und das beauftragte Forschungsteam müssen vor Gericht ziehen, um Einsicht in zentrale Akten zu erhalten. Es geht um 141 Aktenordner der Handakte des Tötungsdelikts Taşköprü beim Landeskriminalamt Hamburg. Die Unterlagen stehen unter Vorbehalt des Generalbundesanwalts. Nach Angaben der Bürgerschaft wurde deshalb ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe gestellt. Zuvor hatte der NDR berichtet.

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Bundesanwaltschaft verweigert Herausgabe von Akten

Die Bundesanwaltschaft verweigert demnach die Herausgabe der Akten unter Hinweis auf laufende Ermittlungen. Eine Anfrage an die Bundesanwaltschaft blieb am Wochenende zunächst unbeantwortet. Für die wissenschaftliche Aufarbeitung ist das mehr als ein Verfahrensproblem. Ohne die vollständigen Akten kann das Forschungsteam zentrale Fragen zum damaligen Behördenhandeln nur eingeschränkt prüfen.

Genau darin liegt die politische Brisanz des Vorgangs. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss hätte deutlich weitergehende Möglichkeiten gehabt als eine wissenschaftliche Kommission. Er kann Akten beiziehen, Zeugen öffentlich vernehmen und Behördenvertreter zur Aussage verpflichten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind dagegen stärker auf die Kooperation von Behörden und die Freigabe von Unterlagen angewiesen.

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte im vergangenen Jahr die Ruhr-Universität Bochum mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hamburg beauftragt. Begleitet wird das Projekt von einem parlamentarischen Beirat. Untersucht werden soll unter anderem, wie die Hamburger Behörden nach dem Mord an Taşköprü ermittelten, welche Spuren verfolgt oder vernachlässigt wurden und welche Rolle rassistische oder stereotype Annahmen spielten.

Familie Taşköprü fordert U-Ausschuss

Die Angehörigen Taşköprüs halten die wissenschaftliche Aufarbeitung seit Langem für unzureichend. Sie fordern weiterhin einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Für die Familie geht es nicht nur um Forschung, sondern um öffentliche Aufklärung, politische Verantwortung und die Frage, warum der Mord jahrelang nicht als rechtsterroristische Tat erkannt wurde.

Okan Taşköprü, Neffe des Ermordeten, kritisierte die Hamburger Linie gegenüber dem NDR sinngemäß als Versuch, das Ausbleiben eines Untersuchungsausschusses durch „Trostpreise“ zu ersetzen. Die Kritik der Familie richtet sich auch gegen den Umgang der Politik mit den Angehörigen. Zum 25. Jahrestag des Mordes kam keine gemeinsame zentrale Gedenkfeier von Stadt und Familie zustande.

Süleyman Taşköprü war am 27. Juni 2001 in dem gemeinsam mit seinem Vater betriebenen Obst- und Gemüseladen in Hamburg-Bahrenfeld erschossen worden. Täter waren die NSU-Rechtsterroristen. Der 31-Jährige hinterließ seine Frau und eine kleine Tochter.

Untersuchungsausschüsse in anderen Bundesländern

Der Mord wurde erst mehr als zehn Jahre später dem NSU zugeordnet. Bis zur Selbstenttarnung des rechtsterroristischen Netzwerks im November 2011 hatten die Ermittlungsbehörden ein rassistisches Tatmotiv nicht erkannt. Stattdessen geriet wie bei anderen NSU-Morden zunächst das Umfeld des Opfers in den Blick. Für die Angehörigen bedeutete das zusätzliche Belastung: Sie mussten nicht nur den Mord an Süleyman Taşköprü verarbeiten, sondern sahen sich auch mit Verdächtigungen und Befragungen konfrontiert.

Zu den offenen Fragen gehört bis heute, warum Hinweise auf mögliche Bezüge in die rechte Szene nicht konsequenter verfolgt wurden. Taşköprüs Vater hatte nach der Tat von zwei Männern in der Nähe des Tatorts berichtet. Auch die Frage, ob es Unterstützer oder Mitwisser in Hamburg gab, ist aus Sicht der Angehörigen und zivilgesellschaftlicher Initiativen nicht abschließend geklärt.

In anderen Bundesländern und im Bundestag wurde das Behördenversagen im NSU-Komplex in Untersuchungsausschüssen aufgearbeitet. Dort wurden Akten ausgewertet, Zeugen vernommen und Versäumnisse von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz öffentlich rekonstruiert. Auch diese Ausschüsse konnten nicht alle Fragen klären. Sie dokumentierten aber zahlreiche Fehler, blinde Flecken und Fehleinschätzungen der Sicherheitsbehörden.

Hamburgs Sonderweg – fällt ihr auf die Füße?

Hamburg blieb unter den Tatortländern die Ausnahme. Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses scheiterten in der Bürgerschaft mehrfach an den Mehrheitsverhältnissen. Stattdessen setzte die Stadt auf die wissenschaftliche Studie. Der Streit um die 141 Aktenordner zeigt nun, dass dieser Weg ohne eigene parlamentarische Zwangsmittel auf die Mitwirkung jener Behörden angewiesen bleibt, deren Handeln aufgearbeitet werden soll.

Ob das Forschungsteam die LKA-Unterlagen auswerten kann, muss nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden. Für Hamburg geht es dabei um mehr als Akteneinsicht. Es geht um die Frage, ob die gewählte Form der Aufarbeitung den offenen Fragen im Fall Taşköprü gerecht werden kann oder ihr die Entscheidung, keinen Untersuchungsausschuss einzusetzen, auf die Füße fällt. (mig) Aktuell Panorama

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