
Integrationsbericht
Sachsen sieht Fortschritte – doch viele Menschen bleiben zurück
Sachsen sieht sich bei der Integration von Zugewanderten auf gutem Weg. Zugleich benennen die Daten Defizite bei Schulabschlüssen, Spracherwerb, Erwerbstätigkeit und Diskriminierung. Eine neue Förderrichtlinie soll mehr Chancen ermöglichen.
Mittwoch, 24.06.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.06.2026, 10:19 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Sachsen sieht bei der Integration von Zugewanderten Erfolge, aber auch Nachholbedarf. Insgesamt habe man im bundesweiten Vergleich einen guten Stand, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bei der Präsentation des ersten Integrations- und Teilhabeberichtes für den Freistaat. „Etwa 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsbürgerschaft machen Abitur in Sachsen. Das ist doppelt so viel wie im bundesdeutschen und ostdeutschen Durchschnitt.“
Auch der Anteil erwachsener Zugewanderter mit Hochschulabschluss liege über dem Bundesdurchschnitt, sagte Köpping. Die Betreuungsquote bei Kindern mit Migrationsgeschichte liege in Sachsen ebenfalls über dem bundes- und ostdeutschen Durchschnitt. „Auch das ist ein Erfolg“, erklärte Köpping.
Bildungserfolge mit Schattenseiten
Ein Blick in den Bericht zeigt aber auch Brüche im Bildungsbereich. So ist der Anteil ausländischer Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss in Sachsen von 12,5 Prozent im Jahr 2011 auf 18 Prozent im Jahr 2023 gestiegen. Der Wert liegt damit deutlich über dem Anteil der deutschen Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss. Den guten Abiturzahlen steht also eine wachsende Gruppe junger Menschen gegenüber, die ohne Schulabschluss besonders schlechte Startbedingungen hat.
Beim Spracherwerb fallen die Befunde ebenfalls gemischt aus. Fast acht von zehn Befragten mit Migrationsgeschichte in Sachsen schätzen ihre Deutschkenntnisse als eher gut oder sehr gut ein. Zugleich steht einem schnellen Spracherwerb nach dem Bericht eine durchschnittliche Wartezeit von 18 Monaten zwischen Einreise und Beginn eines Integrationskurses entgegen. Nur in seltenen Fällen warteten Zugewanderte weniger als ein Jahr.
Erwerbstätigkeit unter Bundesdurchschnitt
Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, räumte die Ministerin ein. Zwar sei ein deutlicher Aufholprozess bei den Erwerbstätigen zu verzeichnen, der Bundesdurchschnitt sei aber noch nicht erreicht. Bundesweit liege die Erwerbstätigenquote bei Menschen mit Migrationsgeschichte bei 68 Prozent, in Sachsen und den anderen Ost-Ländern bei 62 Prozent.
Der Bericht benennt den Arbeitsmarkt als eine der größten offenen Baustellen. Neben der Erwerbstätigenquote geht es auch darum, unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten. Der Anteil ausschließlich geringfügig Beschäftigter mit Migrationsgeschichte stieg in Sachsen zuletzt auf etwas mehr als zehn Prozent und lag damit höher als in den Vergleichsregionen. Besonders deutlich ist das Armutsrisiko: Bei im Ausland geborenen Menschen mit Migrationsgeschichte ist in Sachsen nach den ausgewerteten Daten fast jede zweite Person armutsgefährdet.
Migranten machen diskriminierende Erfahrungen
Köpping sprach auch Nachholbedarf bei Kontakten zwischen Einheimischen und Zugewanderten an. „Die Daten zur gesellschaftlichen und sozialen Integration zeigen, dass in Sachsen weniger Kontakt zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte besteht als im Bundesdurchschnitt. Mehr Menschen mit Migrationsgeschichte machen diskriminierende Erfahrungen.“
Auch der Bericht selbst macht deutlich, dass Diskriminierung kein Randthema ist. Nur rund die Hälfte der Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen gab an, in den vergangenen fünf Jahren gar nicht wegen ihrer Herkunft benachteiligt worden zu sein. 13 Prozent berichteten von eher starker, knapp drei Prozent von sehr starker Benachteiligung.
Öffentlicher Dienst bleibt zurück
Nachholbedarf zeigt der Bericht auch im öffentlichen Dienst. Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz sieht vor, die Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung zu erhöhen. In der Praxis ist der Weg dorthin aber noch weit. Bei 66 Prozent der beteiligten Behörden waren im Berichtszeitraum keine Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit angestellt.
Zudem ergriffen 83,5 Prozent der teilnehmenden Behörden keine Maßnahmen zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte. Spezielle Mentoringprogramme gab es im Berichtszeitraum nicht. Im Bericht wird dieser Befund als „Handlungsbedarf“ umschrieben, Beobachtern zufolge ist das eine geschönte Formulierung. Die Behörden stünden hier klar unter Zugzwang, um den Widerspruch zwischen Gesetzesziel und Verwaltungspraxis aufzulösen.
Migrantenorganisationen nur schwach abgesichert
Eine weitere Baustelle betrifft migrantische Selbstorganisationen in Sachsen. Für landesweite, breit zusammengesetzte Dachverbände gebe es bisher keinen eigenständigen Förderansatz, der ihre koordinierende und strukturbildende Funktion systematisch absichert. Projektförderung könne solche dauerhaften Aufgaben nur begrenzt abbilden.
Als wichtige Strukturen nennt der Bericht unter anderem den Landesverband der Migrantenorganisationen Sachsen und den Aussiedlerverband Sachsen. Beide wirken im Landesbeirat für Integration und Teilhabe mit. Gerade diese Beteiligung zeigt nach Darstellung des Berichts, wie wichtig stabile Strukturen für Interessenvertretung und Teilhabe sind.
Zuwanderung bremst demografischen Wandel
Denn der Bericht macht zugleich deutlich, dass Sachsen stärker auf Zuwanderung angewiesen ist, als es in öffentlichen Debatten oft anklingt. Zwischen 1990 und 2011 verlor der Freistaat rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Seit 2011 blieb die Bevölkerungszahl vor allem auch wegen Zuwanderung relativ stabil. Ohne Menschen mit Migrationsgeschichte wäre Sachsen demnach stärker geschrumpft.
Laut Statistik lebten 2023 etwa 450.000 Menschen mit ausländischen Wurzeln in Sachsen; 2011 waren es rund 150.000. Mehr als 70.000 Menschen aus der vom russischen Angriffskrieg betroffenen Ukraine wurden von Sachsen aufgenommen. Über 37.000 Menschen besitzen einen Schutzstatus als Asylberechtigte oder anerkannte Schutzberechtigte.
Die Zuwanderung verändert auch die Altersstruktur im Freistaat. Menschen, die in den vergangenen Jahren nach Sachsen gekommen sind, sind im Schnitt deutlich jünger als die übrige Bevölkerung. Bei Menschen aus wichtigen Flucht-Herkunftsländern ist mehr als die Hälfte jünger als 30 Jahre. Der Bericht hält zugleich fest, dass selbst ein hohes Zuwanderungsniveau voraussichtlich nicht ausreichen wird, um den Bevölkerungsrückgang in Sachsen vollständig aufzuhalten.
Kabinett beschließt neue Förderrichtlinie für Integration
Köpping stellte den Bericht am Dienstagvormittag im Kabinett vor. Die Regierung beschloss zudem die neue Förderrichtlinie „Integration von Zugewanderten“. Sie löst die zum 30. Juni endende Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ ab. Sie betrifft nicht nur Geflüchtete, sondern alle Zugewanderten und damit auch internationale Fachkräfte und EU-Bürger.
Künftig können auch kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung beantragen, etwa für Sprachtrainings für Beschäftigte mit geringen Deutschkenntnissen. Gefördert werden zudem Maßnahmen zur „Stärkung der interkulturellen Kompetenz“, die Arbeit landesweit tätiger Migrantenorganisationen sowie die Betreuung von Geflüchteten mit psychischen Störungen oder Traumatisierungen in psychosozialen Zentren.
Integration bleibe keine vorübergehende Aufgabe, sondern „fester Bestandteil unseres Alltags“, sagte Köpping. Der Prozess müsse immer wieder angepasst werden. Gelingende Integration sei ein Instrument, um die Überalterung und den drohenden Fachkräftemangel abzufedern. (dpa/mig) Aktuell Gesellschaft
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