
EUAA-Jahresbericht
Asylanträge in Europa sinken auf Tiefstand seit 2021
Die Zahl der Asylanträge in Europa ist auf den niedrigsten Stand seit 2021 gesunken. Gleichzeitig bereiten sich die Mitgliedstaaten auf neue EU-Asylregeln, Grenzverfahren und das Eurodac-Register vor. Ziel: Senkung der Asylzahlen.
Dienstag, 09.06.2026, 15:49 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.06.2026, 15:49 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Zahl der Asylanträge in den EU-Staaten und anderen europäischen Partnerstaaten ist im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 2021 gesunken. Wie die EU-Asylagentur (EUAA) am Dienstag in ihrem Jahresbericht mitteilte, wurden 2025 rund 822.000 Asylanträge registriert. Das waren 19 Prozent weniger als im Vorjahr. Zugleich sank die Zahl der offenen Asylverfahren in erster Instanz um 13 Prozent.
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erklärte: „Unser Engagement in Partnerländern und die zunehmende Stabilität in wichtigen Regionen haben zu einem weiteren Rückgang der Asylanträge geführt. Die Mitgliedstaaten nutzen diese Situation, um bestehende Rückstände abzubauen, die Aufnahmesysteme zu stärken und sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Schritt für Schritt bringen wir unser europäisches Haus in Ordnung.“
Ab Freitag neue Regeln
Nach Angaben der EUAA bereiteten sich die Mitgliedstaaten 2025 intensiv auf die Umsetzung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) vor, das am Freitag in Kraft tritt. Geas dient vor allem der Eindämmung sogenannter „irregulärer“ Migration in die EU sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren. Das mehr als 500 Seiten starke Gesetzespaket enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
Screening
Alle Personen, die irregulär in die EU einreisen, sollen unabhängig von einem Asylverfahren innerhalb weniger Tage ein Screening durchlaufen. Dies umfasst die Identifizierung von Personen, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen, die Abnahme von biometrischen Daten und die Registrierung in der bereits bestehenden EURODAC-Datenbank. Diese soll zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut werden. Personen, die nicht zur Einreise berechtigt sind, sollen schnell identifiziert und zurückgewiesen werden.
Verlagerung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen
Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Entscheidungen sollen innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sollen so möglichst schnell zurückgeführt werden. Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, nicht jedoch Familien mit Kindern. Auch eine Prüfung von Asylanträgen in Zentren außerhalb der EU in sogenannten sicheren Drittstaaten ist möglich, wenn diese die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert haben.
Monitoring durch unabhängige Kommissionen
Für das Screening- und das gegebenenfalls sich anschließende Asylverfahren an der EU-Außengrenze wird ein unabhängiger Monitoring-Mechanismus eingerichtet, der sicherstellt, dass Grund- und Menschenrechte gewahrt werden und die Mitgliedstaaten die geltenden Regeln einhalten. In Deutschland ist dafür das Deutsche Institut für Menschenrechte zuständig.
Solidaritätsmechanismus
Die EU-Staaten ohne Außengrenzen sollen sich beteiligen. Sie sollen entweder Schutzsuchende aufnehmen oder finanzielle Unterstützung leisten. EU-weit sollen künftig gleiche Mindeststandards für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden gelten.
Begrenzung der Sekundärmigration
Durch die zentrale Registrierung in der EURODAC-Datenbank soll die sogenannte Sekundärmigration, also das unkontrollierte Weiterziehen in andere EU-Länder eingedämmt werden. Zuständig für die Verfahren bleibt wie bisher der Mitgliedsstaat, in dem die Antragsteller zuerst die EU betreten. Deutschland hat darüber hinaus beschlossen, Sekundärmigrationszentren einzurichten. Dort werden Asylbewerber untergebracht, die in einem anderen Mitgliedstaat registriert sind. Sie können unmittelbar aus den Einrichtungen in den zuständigen Mitgliedstaat rückgeführt werden. (epd/mig) Aktuell Panorama
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