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Verfassungsschutz darf hochstufen

Gericht sieht rassistisches Volksbild bei AfD Niedersachsen

Die AfD Niedersachsen darf vorerst schärfer vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Gericht verweist auf rassistische Begriffe wie „Umvolkung“ und „Bevölkerungsaustausch“ sowie auf Positionen, die Zugewanderte und Muslime nicht gleichberechtigt anerkennen.

Dienstag, 02.06.2026, 10:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.06.2026, 9:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorläufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ließen sich belegen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert, hieß es.

Das Gericht bezieht sich unter anderem auf Positionen der AfD, die auf einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff beruhten. Es würden in der rechtsextremistischen Szene gängige Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „Umvolkung“ oder „Volkstod“ verwendet, die auf eine rassistische Weltanschauung schließen ließen.

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Nach Einschätzung des Gerichts gibt es konkrete Hinweise darauf, dass der AfD-Landesverband bestimmte Gruppen nicht als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft anerkennen will. Gemeint sind insbesondere Geflüchtete und andere Zugewanderte, deutsche Staatsangehörige mit Einwanderungsgeschichte sowie Muslime. Das Gericht verweist dabei auf ein politisches Verständnis von „Volk“, das vor allem auf Herkunft und Abstammung beruhe. Ziel solcher Positionen sei es demnach, das deutsche Volk ethnisch zu erhalten und als „fremd“ markierte Menschen möglichst auszuschließen.

Gericht konstatiert verfassungsfeindliches Gesamtbild der AfD

Auch pauschale Herabwürdigungen von Migranten, Asylbewerbern und besonders muslimischen Männern wertet das Gericht als Angriff auf die Menschenwürde. Solche Aussagen arbeiteten mit allgemeinen Verdächtigungen und abwertenden Zuschreibungen, ohne den einzelnen Menschen zu sehen. Als Beispiel nennt das Gericht die Bezeichnung von Ausländern als „Importware“. Damit würden Menschen nicht mehr als eigenständige Personen mit Rechten und Würde behandelt, sondern sprachlich zu Sachen herabgesetzt.

So sei der Charakter der Partei durch Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprägt. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprägtes Gesamtbild attestieren.

Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Innenministerin Behrens: Etappensieg

Innenministerin Daniela Behrens sprach daher von einem „wichtigen Etappensieg“ bei der Feststellung der Beobachtungswürdigkeit der AfD im Land. „Die AfD Niedersachsen macht unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“, sagte die SPD-Politikerin. „Menschen mit Migrationshintergrund werden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet.“

Die AfD distanziere sich zudem nicht von radikalen oder gar extremistischen Positionen und Akteuren innerhalb der Partei oder in deren Umfeld, sagte Behrens weiter. Außerdem vertrete die Partei Positionen, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richteten.

AfD-Landeschef Ansgar Schledde reagierte mit Unverständnis. Er beteuerte, die AfD sei „eine Partei, die mit beiden Füßen auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht“. Schledde kündigte an, die Partei werde notfalls durch alle juristischen Instanzen gehen.

Grüne: Weg Richtung Verbotsverfahren weitergehen

Der Grünen-Innenpolitiker Michael Lühmann sagte dagegen: „Mit Blick auf Radikalisierung, Vernetzung und ideologischer Verhärtung ist die AfD nicht mehr von der einstigen NPD zu unterscheiden.“ Der Beschluss sei ein Signal: „Wir sollten den eingeschlagenen Weg Richtung Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht weitergehen“, forderte Lühmann.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke sagte, die AfD habe sich über Jahre als Opfer politischer Verfolgung dargestellt. Die Gerichtsentscheidung zeige aber, dass die Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf rechtlicher Grundlage und einer umfangreichen Sammlung von Belegen beruhten.

Beobachtung als Verdachtsobjekt lief aus

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden – eine Phase, die nicht noch einmal verlängert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.

Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, wies der Landesvorsitzende Schledde zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie den längerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.

So ist die Lage in anderen Ländern und im Bund

In vier weiteren Bundesländern – Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis. (dpa/mig) Aktuell Recht

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