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Rechtsprechung (Symbolfoto) © Philipp Schulze/AFP

Bundesratsinitiative

Sachsen will weniger Richter in Asylverfahren

Sachsen will über den Bundesrat Asylverfahren beschleunigen – durch Einsetzung von Einzelrichtern statt Kammern. Was nach Effizienz klingt, ist ein riskanter Eingriff in das Rechtssystem.

Mittwoch, 25.03.2026, 10:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25.03.2026, 10:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sachsen möchte Asylverfahren per Bundesratsinitiative verkürzen. „Unser Ziel ist klar: Beschleunigte Asylverfahren erreichen wir vor allem durch eine Entlastung der Verwaltungsgerichte. Das sichert die rechtsstaatliche Qualität der Entscheidungen und schafft schnell Rechtssicherheit für Betroffene und Behörden“, sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nach der Sitzung des Kabinetts in Dresden. Sie sieht gute Chancen für eine Mehrheit der sächsischen Initiative.

Die im März 2025 eingesetzte Reformkommission Asyl hatte auch empfohlen, Änderungen des Bundesrechts durch Gesetzesinitiativen im Bundesrat anzustoßen. Sachsen will nun darauf hinwirken, im Asylrecht Einzelrichter auch in Hauptsacheverfahren einzuführen. Bislang entscheidet in der Regel eine Kammer mit drei Richtern. Die sechsmonatige Sperrfrist für Proberichter soll wegfallen und so ihren Einsatz flexibler machen. Zudem sollen Einzelrichter auch in der Berufungsinstanz möglich sein.

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Verfahrensdauer sinkt, aber Verwaltungsgerichte weiter belastet

Nach Angaben des Justizministeriums ist die Verfahrensdauer von Asylklagen in Sachsen 2025 zwar spürbar gesunken und hat den niedrigsten Wert seit 2019. Dennoch sei die Belastung der Verwaltungsgerichte mit Asylklagen sehr hoch. Im Jahresdurchschnitt lag die Dauer der Asylklageverfahren im Vorjahr bei 15,6 Monate (2024: 16,1 Monate). Der Bestand an Asylverfahren sei von etwa 8.100 Hauptsacheverfahren am Jahresende auf knapp 9.890 Verfahren ein Jahr später angewachsen.

Die hohe Zahl von Asylklagen hängt zusammen mit der Qualität behördlicher Entscheidungen. Viele Asylsuchende ziehen gegen ablehnende Asylbescheide vor Gericht, weil die Chancen auf eine Korrektur nicht schlecht stehen. Wie die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion einräumt, gab es allein im Zeitraum von Januar bis November 2025 mehr als 12.000 positive Gerichtsentscheidungen.

Zu viele fehlerhafte Asyl-Entscheidungen

Aus Sicht von Betroffenen stößt der Vorstoß aber auch aus einem anderen Aspekt auf Kritik. In Asylverfahren gehe es nicht um bloße Verwaltungsabläufe, sondern um existentielle Fragen bis hin zu Schutz vor Verfolgung, Folter oder Abschiebung in Gefahrensituationen. Gerade deshalb werde es als problematisch gesehen, die Entscheidung künftig von vornherein einem Einzelrichter zu überlassen.

Kritiker sehen darin einen Rückschritt. Sie verweisen darauf, dass mehrere Richter mehr fachlichen Austausch ermöglichen und das Risiko fehlerhafter Entscheidungen senken könnten. Entlastung lasse sich eher durch zusätzliches Personal an Gerichten und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erreichen als durch Kürzungen im Justizsystem. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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