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Justizbediensteter (Archiv) © Tobias Schwarz/AFP

Ilmenau-Prozess

Schüsse auf Ausländer – und kein Rassismus?

In Ilmenau fallen aus einem Auto heraus Schüsse. Das Kfz-Kennzeichen ist bestückt rechtsextremen Codes. Es gibt mehrere Verletzte – vor allem Ausländer. Die Angeklagten bestreiten eine rassistische Tatmotivation – trotz eindeutigen Hinweisen. Beobachter sprechen von Schutzbehauptungen.

Dienstag, 03.03.2026, 13:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 03.03.2026, 14:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Prozess um auf mehrere Menschen abgefeuerte Kunststoffkugeln in Ilmenau haben die beiden Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Sie gaben beim Verhandlungsauftakt am Amtsgericht Arnstadt zu, dass einer von ihnen an einem Abend im April 2025 mehrfach mit einer CO2-Pistole Plastikkugeln auf Menschen geschossen habe. Währenddessen sei der andere mit ihm im Auto unter anderem über den Campus der TU Ilmenau gefahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 22-jährigen Deutschen deshalb gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vor. Da auf dem Uni-Gelände vor allem Ausländer beschossen worden sein sollen, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass ein politisches Motiv nicht ausgeschlossen werden könne. Auch in der Öffentlichkeit wurde über einen möglichen rassistischen Hintergrund spekuliert. Augenzeugen berichteten nach der Tat, dass wiederholt und gezielt auf ausländisch gelesene Personen geschossen wurde.

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Schutzbehauptung vor Gericht?

Im Prozess gaben beide Angeklagte an, „kein Problem mit Ausländern“ zu haben. Die Opfer seien zufällig ausgewählt worden, „ohne jegliche Hintergründe“, so der Mann, der die Schüsse abgegeben haben soll. Beide Angeklagte sagten, sie bereuten die Taten. Entsprechende Worte richteten sie auch an anwesende Opfer.

Würde vom Gericht eine rassistische Motivation der Tat angenommen, würde sich das strafverschärfend auswirken. Beobachtern zufolge sind die Aussagen der Angeklagten und die vermeintliche Reue daher offensichtlich Schutzbehauptungen. Der Tathergang und die Indizien sprächen eine deutliche Sprache.

Kennzeichen mit rechtsextremen Codes wirft Fragen auf

Dafür spricht etwa, dass das Autokennzeichen des mutmaßlichen Fahrers an Buchstaben- und Zahlen-Codes aus der rechtsextremen Szene erinnert. Das erklärte der Angeklagte mit seinen eigenen Namensinitialen. Zum Kennzeichen gehören die Buchstabenkombination „HH“ und die Zahl „18“: Ersteres steht in der rechtsextremen Szene für „Heil Hitler“ und die beiden Zahlen für die Buchstaben an der ersten und achten Stelle des Alphabets, also „A“ und „H“. Diese stehen für „Adolf Hitler“.

Diese Codes sind in rechten Kreisen so verbreitet, dass sich beispielsweise der Deutsche Fußball Bund genötigt sah, Trikots der Fußball-Nationalmannschaft mit der Zahl 18 nicht zu beflocken. Die rechnerische Wahrscheinlichkeit für die Buchstaben-Zahlenkombination „HH“ und „18“ auf einem Kfz-Kennzeichen liegt in Deutschland bei 0,00001425 Prozent. In manchen Bundesländern werden Kfz-Kennzeichen mit diesen NS-Bezügen nicht genehmigt.

Angeklagte können Verhalten nicht erklären

Wirklich erklären konnten die Angeklagten ihr Handeln nicht. Sie verwiesen auf persönliche Probleme, den Taten sei etwa Streit mit den Freundinnen vorausgegangen. Der Schütze gab zudem an, am Tattag verschiedene Drogen konsumiert zu haben. Das habe dazu geführt, dass er neben sich stand, im Rausch gewesen sei und sich nur lückenhaft an das Geschehen erinnern könne.

Wie er auf die Idee kam, Menschen zu beschießen, könne er daher nicht mehr sagen. Die Druckluftwaffe habe er schon einige Zeit vorher in einem Fachgeschäft gekauft, falls jemand bei ihm zu Hause einbrechen sollte.

Betroffener: „Bin jetzt vorsichtiger unterwegs“

Einige der Opfer kamen als Zeugen zu Wort. Sie beschrieben etwa, wie sie aus dem Nichts beschossen worden seien und zunächst nicht verstanden hätten, was geschehen war. Ein Student sagte, seine körperlichen Verletzungen –darunter ein schmerzendes, aufgeplatztes Hämatom – sei zwar schnell verheilt. Doch er schaue sich nun eher um, wenn ein Auto komme. „Ich bin jetzt vorsichtiger unterwegs als vorher. Das hat schon was gemacht“, so der Mann.

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer-Instituts in Ilmenau, der ebenfalls als Zeuge aussagte, gab an, dass er sich über die gesellschaftliche Bedeutung der Taten Gedanken mache: „Was halten unsere internationale Studierende davon, wenn sie frisch nach Ilmenau kommen und dann sowas erleben?“

Für den nächsten Verhandlungstermin werden weitere Zeugen erwartet. (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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