
Druck und Sanktionen
EU-Kommission legt neue Strategie gegen Rassismus vor
Die EU will Diskriminierung im Alltag entschlossener bekämpfen – in Schule, Job und bei der Wohnungssuche. Im Kern geht es um härtere Durchsetzung bestehenden Rechts, besseren Opferschutz und Regeln gegen Hass im Netz.
Mittwoch, 21.01.2026, 13:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.01.2026, 13:30 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Die Europäische Kommission hat für die Jahre 2026 bis 2030 eine Strategie gegen Rassismus verabschiedet. „Heute geben wir allen Europäerinnen und Europäern ein Versprechen: dass Gesetze konsequent durchgesetzt, Strukturen verbessert werden und kein Kind jemals hören muss, etwas sei nicht möglich – nur aufgrund seiner Herkunft“, erklärte die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Hadja Lahbib, am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg. Es sei die erste Strategie dieser Art.
Hintergrund ist, dass laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage fast zwei Drittel der EU-Bürgerinnen und -Bürger rassistische Diskriminierung weiterhin als weit verbreitetes Problem wahrnehmen.
Kern der Strategie sei eine stärkere Umsetzung und Kontrolle der bestehenden EU-Antidiskriminierungsgesetze, insbesondere der Gleichbehandlungsrichtlinie von 2000. Zudem wolle die Kommission den Kampf gegen Hassrede und Hasskriminalität verstärken und die Rechte der Betroffenen sichern, erklärte Lahbib.
Schwerpunkte liegen demnach auf mehr Chancengleichheit in Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsversorgung. Geplant sind unter anderem eine EU-weite Gleichstellungskampagne sowie zusätzliche Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen.
Mehr Druck, strengere Sanktionen
Im Strategiepapier kündigt die Kommission an, die Anwendung der einschlägigen Richtlinie genauer zu prüfen. In einem Bericht, der 2026 erscheinen soll, will sie Umsetzungs- und Vollzugslücken in den Mitgliedstaaten sichtbar machen – und daraus ableiten, ob nationale Sanktionsregeln „nachgeschärft“ werden müssen. Ziel: Diskriminierung soll nicht folgenlos bleiben.
Bei Hasskriminalität und Hassrede etwa setzt die Kommission auf zwei Schienen: Strafverfolgung und besseren Schutz der Betroffenen. Sie verweist darauf, dass Vorfälle häufig nicht angezeigt würden. Deshalb sollen Mitgliedstaaten ihre Datenerfassung verbessern und die Ausbildung von Polizei und Justiz ausbauen – ausdrücklich auch mit Blick auf rassistische Vorurteile.
Auch das Internet rückt stärker in den Fokus: Weil ein EU-Vorhaben, Hasskriminalität und Hassrede als „EU-Straftaten“ zu definieren, politisch nicht vorankomme, prüft die Kommission eine andere Gesetzesinitiative. Sie könnte über bestehende EU-Rechtsgrundlagen zu schweren Straftaten ansetzen, um Definitionen von Online-Hassdelikten stärker zu vereinheitlichen – bei gleichzeitiger Beachtung der Meinungsfreiheit.
Auch der Digital Services Act (DSA) spielt eine Rolle: Große Online-Dienste müssen demnach gegen illegale Inhalte vorgehen und Risiken bewerten. Die Kommission kündigt an, die Regeln weiter zu überwachen und den freiwilligen „Code of Conduct“ gegen illegale Hassrede online (Code of Conduct+) in der Umsetzung eng zu begleiten.
Struktureller Rassismus: gemeinsame Arbeitsdefinition
Die Kommission greift in der Strategie ausdrücklich den Begriff „struktureller Rassismus“ auf. Gemeint sind nicht nur einzelne Vorfälle, sondern Muster, die sich über Jahre verfestigen – und über Generationen Chancen verbauen. Um hier vergleichbarer zu arbeiten, will die Kommission in einer Expertengruppe der Mitgliedstaaten die Entwicklung einer gemeinsamen Arbeitsdefinition unterstützen.
Zur Begründung nennt das Papier Beispiele, wie stark sich Benachteiligung in Lebenslagen niederschlägt: Bestimmte Bevölkerungsgruppen wie die Roma hätten demnach eine um bis zu 8 Jahre geringere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Bei Menschen afrikanischer Herkunft seien zwar 71 Prozent in bezahlter Arbeit – zugleich seien 46 Prozent für ihre Tätigkeit überqualifiziert. Und muslimische Haushalte seien dreimal so häufig von Armut betroffen (19 Prozent) wie Haushalte in der Gesamtbevölkerung (6 Prozent).
Alltagsschauplätze: Job, Wohnung, Gesundheit
Dass Rassismus sich im Alltag niederschlägt, zeigt die Kommission mit mehreren Kennzahlen: In der Eurobarometer-Erhebung nennen 39 Prozent die Hautfarbe und 34 Prozent die ethnische Herkunft als zentrale Gründe, warum Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.
Beim Wohnen verweist das Papier auf besonders prekäre Bedingungen: 40 Prozent der Musliminnen und Muslime in der EU lebten in überbelegten Wohnungen – mehr als doppelt so häufig wie die Gesamtbevölkerung (17 Prozent). Der Kommission zufolge soll deshalb eine Studie zur Diskriminierung im Wohnungsbereich erarbeiten, welche Risiken und Gegenmaßnahmen sich aus nationalen und lokalen Erfahrungen ableiten lassen. Außerdem kündigt sie eine Empfehlung der EU-Staaten zur Bekämpfung von Wohnungsausschluss an.
In der Gesundheitsversorgung will die Kommission Mitgliedstaaten dabei unterstützen, rassistische Verzerrungen in Behandlung und Versorgung abzubauen – auch, indem Daten zur gesundheitlichen Ungleichheit besser erfasst werden.
KI und algorithmische Diskriminierung, Polizei und Behörden
Neu ist auch der Blick auf digitale Systeme: Wenn Software über Kredit, Job-Vorauswahl oder Risiko-Einstufungen entscheidet, können sich Vorurteile im Datensatz fortsetzen. Die Kommission kündigt an, dass der Bericht 2026 zur Gleichbehandlungsrichtlinie ausdrücklich auch Fälle „algorithmischer Diskriminierung“ untersuchen soll. Parallel will sie die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes (AI Act) mit Leitlinien und Hilfen begleiten, um rassistische Verzerrungen in Hochrisiko-Systemen zu verhindern.
Ein weiterer Baustein betrifft Institutionen – besonders Polizei und Verwaltung. Die Kommission verweist auf Berichte der EU-Grundrechteagentur (FRA), wonach rassistische Probleme in der Polizeiarbeit unter anderem diskriminierendes Profiling, rassistische Kommunikation und übermäßige Gewalt umfassen können. Als Reaktion will die Kommission ein Kompendium guter Praxis zusammenstellen, das Mitgliedstaaten helfen soll, diskriminierende Kontrollmuster zu verhindern. (epd/mig) Leitartikel Politik
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