
Rassistisch motiviert
Syrische Journalistin klagt wegen Polizeigewalt gegen deutsche Grenzkontrollen
Eine syrische Journalistin wirft der deutschen Polizei eine rassistisch motivierte und gewaltsame Kontrolle an der deutsch-französischen Grenze vor – bei jedem Grenzgang. Unterstützt von Menschenrechtsorganisationen klagt sie vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.
Mittwoch, 26.11.2025, 12:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 26.11.2025, 12:25 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die syrische Journalistin Sandra Alloush hat Klage gegen eine nach ihrer Darstellung gewaltsame und rassistisch motivierte Grenzkontrolle deutscher Behörden eingelegt. Die Klage sei beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben worden, sagte Alloush am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im EU-Parlament in Straßburg.
„Können Sie sich vorstellen, dass Sie jedes Mal, wenn Sie eine Grenze überqueren, von der Polizei festgehalten, gewaltsam behandelt, entkleidet und wie ein Krimineller behandelt werden könnten?“, sagte die Journalistin und Menschenrechtsverteidigerin, die aus ihrem Heimatland geflohen ist. Für Millionen Menschen in Europa sei dies aufgrund der anhaltenden Binnengrenzkontrollen Realität.
Mit Unterstützung des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des European Network Against Racism fordert Alloush, die Rechtswidrigkeit der Kontrolle gerichtlich feststellen zu lassen. Die Maßnahmen verletzten grundlegende Rechte nach deutschem Recht sowie das EU-Prinzip der Freizügigkeit im Schengen-Raum.
Leibesvisitation auf der Wache
Konkret geht es um einen Vorfall im Juni 2025. Alloush befand sich nach eigenen Angaben auf einer Geschäftsreise in einem Zug von Straßburg nach Deutschland, als deutsche Polizisten an Bord kamen. Obwohl sie ihre französische Aufenthaltsgenehmigung und ein Dokument zur Passverlängerung vorgelegt habe, hätten die Beamten einen gültigen Reisepass verlangt.
Sie sei aus dem Zug geführt und zur Wache gebracht worden. Dort sei sie gewaltsam behandelt und einer Leibesvisitation unterzogen worden. Sie habe körperliche Verletzungen erlitten. Alloush klagte zudem über anhaltende psychische Belastungen.
GFF bezweifelt Notwendigkeit von Grenzkontrollen
Laura Kuttler, Rechtsexpertin der GFF, kritisierte die Praxis scharf: „Diese Kontrollen untergraben das grundlegende EU-Recht auf Freizügigkeit. Wir wollen dieser rechtswidrigen Praxis an allen deutschen Grenzen ein Ende setzen.“
Das EU-Recht erlaube Binnengrenzkontrollen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Deutschland halte jedoch seit September 2024 an umfassenden Grenzkontrollen fest. Ihre angebliche Notwendigkeit aufgrund alarmierender irregulärer Migration sei durch die verfügbaren Statistiken der Bundespolizei nicht belegt. (epd/mig) Aktuell Panorama
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