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Verwaltungsgericht (Archiv) © Michael Nguyen/AFP

„Keine Gefahr mehr“

VG Gericht: Syrer dürfen abgeschoben werden

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat keine Bedenken gegen die Abschiebung von zwei Syrern in ihre Heimat. Rückkehrern drohten keine relevanten Gefahren mehr. Das dürfte ins Konzept der Bundesregierung passen.

Donnerstag, 06.11.2025, 12:17 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.11.2025, 12:17 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Eilanträge von zwei Syrern gegen ihre Abschiebung in ihr Heimatland abgelehnt. Rückkehrern nach Syrien drohten dort keine relevanten Gefahren mehr, teilte das Gericht am Mittwoch in Düsseldorf mit (AZ: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A).

In den Heimatregionen der beiden Männer – den Provinzen Damaskus und Latakia – sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären. Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe keine allgemeine Notlage, hieß es weiter.

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920 Syrer ausreisepflichtig

Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Die beiden syrischen Asylbewerber hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten. Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.

In Deutschland leben laut Ausländerzentralregister (Stand Ende August) 951.406 Syrerinnen und Syrer. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom August halten sich 920 Personen in Deutschland auf, die ausreisepflichtig und ohne Duldungsstatus sind. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dringt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien.

Pakt mit Syrien

Besonders schnell abschieben will die Bundesregierung die, die straffällig geworden sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, man sei dabei, „mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen“. Im September hatte er der „Rheinischen Post“ gesagt: „Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht.“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) leistet bereits Vorarbeit und bearbeitet wieder Asylanträge von Syrern – „vorrangig von arbeitsfähigen, jungen Männern“, wie das Ministerium kürzlich erklärte. (dpa/mig) Aktuell Recht

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