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Verwaltung (Symbolfoto) © Verwaltung @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Verfassungstreue

Rechtsextreme Beamte? Bremen will Regeln schärfen

Wer sich für den öffentlichen Dienst in Bremen bewirbt, soll künftig stärker kontrolliert werden. Auch Beamte im Dienst sollen überprüft werden. Was dahintersteckt – und welche Maßnahmen geplant sind.

Mittwoch, 24.09.2025, 11:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.09.2025, 11:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Bremen möchte verhindern, dass Verfassungsfeinde verbeamtet werden. „Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren“, betonte Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne). Das Beamtengesetz soll entsprechend geändert werden, damit die Behörden künftig Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst stärker überprüfen können.

Wenn im Einstellungsverfahren oder bei Recherchen im Internet Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen, sollen Betroffene künftig einer Prüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Wer das verweigert, wird nicht eingestellt.

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Auch Beamte im Dienst sollen bei einem aufkommenden Verdacht genauer überprüft werden. So kann auf Anordnung eines Richters etwa die Haut der Person auf verfassungsfeindliche Tätowierungen untersucht werden. Außerdem sollen die Behörden im Verdachtsfall auf Mobiltelefone, Clouds zur Datenspeicherung oder Messenger-Dienste zugreifen zu können.

Mehr Arbeitszeit für Beamte

Das Gesetz sieht ferner vor, dass Beamte mehr arbeiten sollen. Die wöchentliche Arbeitszeit soll von 40 auf 41 Stunden steigen. Der Senat geht davon aus, dass rechnerisch so rund 260 Stellen in der Verwaltung eingespart werden können. Beim Bund und in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gilt schon die 41-Stunden-Woche.

Bis die Regelungen in Kraft treten, wird es noch eine Weile dauern. Der Senat legt den Gesetzentwurf zunächst den Gewerkschaften und Berufsverbänden vor. Dann muss der Senat erneut darüber beraten. Am Ende entscheidet die Bremische Bürgerschaft. Auf Bundesebene gilt seit April 2024 bereits ein neues Disziplinarrecht. Danach können Verfassungsfeinde leichter aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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