
18 rechtsextreme Verdachtsfälle
„Hitlergruß“ und „Sieg Heil“ bei der Polizei in Sachsen-Anhalt
Beamte, die den „Hitlergruß“ zeigen, „Sieg Heil“ rufen oder das N-Wort sagen: Bei der Polizei in Sachsen-Anhalt wurden zahlreiche rechtsextreme Verdachtsfälle registriert – manche liegen Jahre zurück. In Niedersachsen sind manche Straftaten bereits verjährt.
Montag, 08.09.2025, 12:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.09.2025, 12:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bei der Polizei in Sachsen-Anhalt sind in den vergangenen beiden Jahren 18 rechtsextreme Verdachtsfälle bekannt geworden. Zudem gab es 2023 und 2024 fünf sogenannte Prüffälle, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Henriette Quade (fraktionslos) hervorgeht. Zuerst berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“.
In der Auflistung des Ministeriums findet sich etwa ein Vorfall vom November 2024, bei dem eine Polizeikraft der Inspektion Zentrale Dienste in der Magdeburger GETEC-Arena „Sieg Heil“ gerufen haben soll. Im Mai 2023 soll sich ein Beamter der Inspektion Magdeburg den Angaben nach abfällig gegenüber einem Kollegen geäußert haben, unter anderem durch einen Vergleich mit einem Affen.
AfD-Mandatsträger und Reichsbürger
Unter den Polizeikräften, um die es bei den Fällen geht, ist den Angaben nach ein kommunaler Mandatsträger der AfD. Ein weiterer Verdächtiger, der mittlerweile im Ruhestand ist, soll die „Reichsbürger“-Vereinigung um Heinrich XIII. Prinz Reuß unterstützt haben, die einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant haben soll.
Einige der Vorfälle ereigneten sich bereits Jahre früher, die Behörden erlangten aber erst später Kenntnis von ihnen. So etwa bei einer geschlossenen Chatgruppe von Polizeianwärtern der Inspektionen Halle, Magdeburg, Stendal und Zentrale Dienste mit rechtsextremistischen Inhalten aus den Jahren 2017 bis 2021. In einem anderen Fall soll eine Polizeikraft der Inspektion Halle im Mai 2021 an einem Strand in Polen den Hitlergruß gezeigt haben.
Rassistischer Polizeichat: Äußerungen sind verjährt
Was passiert, wenn derartige Vorfälle spät erkannt werden, zeigen aktuelle Ermittlungsergebnisse aus Niedersachsen. Dort drohen Polizisten, die in einem Chat rassistische und diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, keine strafrechtlichen Konsequenzen. Äußerungen in dem Chat vom Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das Innenministerium vergangene Woche auf Anfrage mit.
Landespolizeipräsident Axel Brockmann erklärte im Innenausschuss des niedersächsischen Landtags, die Auswertung von Smartphones und Tablets dauere aber noch an. Dabei sei Eile geboten, denn: Die Probezeit der Polizisten ende zum 1. Oktober. Bestehen die Polizisten diese Probezeit, würden sie auf Lebenszeit verbeamtet.
Folgen nicht öffentlich gemacht
Zu den Folgen wie Disziplinar- oder Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten machte das Innenministerium in Sachsen-Anhalt indes keine Angaben, weil deren Bekanntgabe die Rechte der Betroffenen verletzen würde. Es sei davon auszugehen, dass ein Teil der betroffenen Beamtinnen und Beamten identifiziert werden könnte. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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