
Europa verliert
Grenzkontrollen von „komischen Figuren“ in „komischen Autos“
Wenn bei den Grenzkontrollen Einreisedokumente vorgelegt werden, ist der Kontrollzweck fortgefallen. Trotzdem folgen weitere Maßnahmen – oft nach äußeren Merkmalen. Unverhältnismäßig. Jetzt kontert Polen.
Von Daniel Lautenbacher Montag, 07.07.2025, 10:51 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 07.07.2025, 12:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Polen führt ab dem 7. Juli wieder stationäre Grenzkontrollen zu Deutschland ein – und beruft sich dabei auch auf das Vorgehen der Bundesrepublik. Die Nachricht kam per SMS direkt auf die Handys der Bevölkerung. Die Maßnahme wirkt drastisch, aber sie ist vor allem eines: ein Warnsignal. Denn was in Polen nun beginnt, ist in Deutschland längst Realität – mit fatalen Folgen für die Freizügigkeit in Europa.
Seit Jahren führt Deutschland sogenannte temporäre Binnengrenzkontrollen durch. Was als Sicherheitsmaßnahme verkauft wird, ist in der Praxis eine strukturelle Einschränkung des Rechts auf freien Personenverkehr. Kontrolliert wird selten zufällig. Wer in einem „komischen Auto mit komischen Figuren“ sitzt – so Friedrich Merz –, muss mit einer Kontrolle rechnen.
Ob es sich tatsächlich um Gefahrenabwehr handelt oder vielmehr um willkürliche Einschätzungen und äußere Zuschreibungen, bleibt häufig unklar. Die Bundespolizei trifft ihre Entscheidung nach einer „Sichtkontrolle“, wer auf die Kontrollspur geleitet wird und wer weiterfahren darf. Dabei findet zwangsläufig eine Bewertung der Insassen anhand äußerer Merkmale statt.
„Wenn Einreisedokumente vorgelegt werden, ist der eigentliche Zweck der Kontrolle fortgefallen. Trotzdem folgen häufig weitere Maßnahmen.“
Doch selbst wenn die Kontrollen zulässig sein sollten, fehlt es regelmäßig an der Verhältnismäßigkeit. Wenn beispielsweise ein Unionsbürger mit einem Familienangehörigen aus einem Drittstaat kontrolliert wird und beide ihre gültigen Reisepapiere und Aufenthaltskarten vorlegen, ist der eigentliche Zweck der Kontrolle – irreguläre Migration zu verhindern – fortgefallen. Trotzdem folgen häufig weitere Maßnahmen: Fahrzeugdurchsuchungen, die Kontrolle von Führerscheinen, Fahrzeugpapieren und persönliche Nachfragen, die rechtlich in keinem Verhältnis zum eigentlichen Anlass stehen. Das muss enden.
Grenzkontrollen dürfen laut EU-Recht nur bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil (Az. 6 L 191/25) sogar festgestellt, dass eine solche Bedrohung nicht vorliegt – und verweist auf fehlende Nachweise für eine akute Gefahr. Auch die Bundesregierung selbst veröffentlichte kürzlich Zahlen, die eher das Gegenteil nahelegen: Im April 2025 verzeichnete das Bamf so wenige Asylgesuche wie seit zehn Jahren nicht mehr und auch die EU-Grenzschutzagentur Frontex meldete einen Rückgang der irregulären Einreisen um 25 Prozent.
„Dass nun Polen mit eigenen Grenzkontrollen antwortet, ist kein Zufall. Es ist eine direkte Reaktion auf das, was Deutschland seit Jahren praktiziert.“
Trotzdem wird kontrolliert – oft hartnäckig, oft unverhältnismäßig. Die Folge: nicht mehr Sicherheit, sondern Frust, Stigmatisierung und rechtliche Grauzonen. Besonders betroffen sind Bürger:innen in Grenzregionen, Berufspendler, Familien mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft – kurz: genau jene, für die das Recht auf Freizügigkeit geschaffen wurde.
Dass nun Polen mit eigenen Grenzkontrollen antwortet, ist kein Zufall. Es ist eine direkte Reaktion auf das, was Deutschland seit Jahren praktiziert. Und es zeigt: Wenn ein Mitgliedstaat das Recht auf Freizügigkeit einschränkt, wird es nicht lange dauern, bis andere folgen – und das Recht auf Freizügigkeit am Ende nur noch auf dem Papier existiert. (mig) Meinung
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