Rassismus, Anzeige, Amtsblatt, Sebnitz, Rechtsextremismus
Rassistische Anzeige im Sebnitzer Amtsblatt

„Geschmacklose“ Meinungsfreiheit

Rassistische Dachdecker-Anzeige laut Staatsanwalt nicht strafbar

„Ausbildungsplatz ab 2026 ABER: keine Hakennasen, Bimbos, Zeppelträger!“ Mit diesem Anzeigentext hatte eine Dachdeckerfirma in einer Anzeige im Amtsblatt der Stadt Sebnitz Azubis gesucht. Das Ermittlungsverfahren ist nun abgeschlossen: nicht strafbar. Es gibt Widerspruch.

Sonntag, 22.06.2025, 15:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.06.2025, 15:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eine menschenverachtende Stellenanzeige im Amtsblatt der sächsischen Stadt Sebnitz nahe Dresden bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen einen 60 Jahre alten Deutschen werde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit.

Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige im April einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. „Ausbildungsplatz ab 2026 ABER: keine Hakennasen, Bimbos, Zeppelträger!“, hieß es im Anzeigentext. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin eine Vielzahl von Anzeigen eingegangen.

___STEADY_PAYWALL___

Der Inhalt der Anzeige sei zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz, begründeten die Ermittlungsbehörde ihre Entscheidung. Die Äußerungen seien als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen.

Linke wollen Überprüfung durch Generalstaatsanwaltschaft

Die Linken im Sächsischen Landtag halten die Entscheidung für „mehr als befremdlich“ – und ebenso die Begründung. „Was die Staatsanwaltschaft Dresden im Ergebnis ihrer angeblich umfassenden rechtlichen Prüfung ‚teilweise als geschmacklos‘ abtut und ansonsten für unproblematisch erachtet, sind meiner Auffassung nach eindeutige Angriffe auf die Menschenwürde, die herabwürdigen und zum Hass aufstacheln“, erklärte der Abgeordnete Rico Gebhardt. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft sollte die Entscheidung gründlich überprüfen.

Fall aus Sebnitz sorgte für Empörung

Der Fall hatte für Empörung gesorgt. Die Stadtverwaltung hatte sich von der „Anzeige mit verachtendem und ausländerfeindlichem Inhalt“ distanziert. „Wir haben erst davon erfahren, als wir die Druckausgabe in den Händen hielten“, hatte der Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar (parteilos) der Deutschen Presse-Agentur gesagt.

Wenige Tage später hatten rund 80 Menschen in Sebnitz gegen Rassismus und für Frieden demonstriert. Die Handwerkskammer Dresden hatte sich von dem Verhalten distanziert und angekündigt, die Firma bezüglicher ihrer Eignung als Ausbildungsbetrieb anzuhören. (dpa/mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)