
Grundrechte-Report
Bürgerrechtler besorgt um Menschenrechte in Deutschland
Tödliche Polizeigewalt, Missachtung von Gerichtsurteilen, Beschneidung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit: Der Grundrechte-Report 2025 zeigt anhand zahlreicher Beispiele, wo Juristen grundlegende Rechte bedroht sehen – oft geht es um die von Geflüchteten.
Mittwoch, 21.05.2025, 15:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.05.2025, 15:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bürgerrechtsorganisationen kritisieren eine zunehmende Gefährdung von Grundrechten in Deutschland. Der Jurist und Geschäftsführer des „Verfassungsblogs“, Maximilian Steinbeis, sagte am Mittwoch in Berlin zur Vorstellung des 29. Grundrechte-Reports, im vergangenen Jahr habe es zahllose Grundrechtsverstöße gegeben. Es reiche deshalb nicht mehr, auf die Einschränkung einzelner Grundfreiheiten hinzuweisen. Nicht nur in den USA, auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes schreite eine autoritäre Wende voran.
Der von zehn Bürgerrechtsorganisationen herausgegebene Grundrechte-Report versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“. Die Herausgeber sehen etwa im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt die Meinungs- und Pressefreiheit und damit die Grundlagen der pluralistischen Demokratie in bislang nicht gekanntem Ausmaß unter Druck. Versammlungen würden pauschal verboten und Protestcamps mit Gewalt geräumt. Meinungsäußerungen würden kriminalisiert, Kulturschaffende und Wissenschaftlerinnen unter Generalverdacht gestellt.
Zahlreiche Beispiele von Menschenrechtsverletzungen
Der Report behandelt in mehr als 40 Beiträgen beispielhaft Fälle, in denen aus Sicht der Autoren Bürger- und Menschenrechte von staatlicher Seite verletzt wurden. Dabei geht es unter anderem um die Einschränkung von Rechten Geflüchteter, den Umgang mit Menschen in Haft, Abschiebungen sowie die Militarisierung von Hochschulen.
Zu Fällen tödlicher Polizeieinsätze sprach Sevda Can Arslan, die in der Mannheimer „Initiative 2. Mai“ aktiv ist, von einem wiederkehrenden „Muster“: „Die Getöteten sind marginalisiert und befinden sich häufig in psychischen Krisen.“ Dabei werde „im Polizeinarrativ“ immer von Notwehr gesprochen, „nie von institutionellem Rassismus“. Die Hinterbliebenen würden allein gelassen und müssten selbst für Aufklärung und Gerechtigkeit sorgen.
Kritik am „Staatsräson“ und Umgang mit Migranten
Die Berliner Strafverteidigerin Jessica Grimm warf Hochschulen mit Blick auf Studentenproteste gegen das israelische Vorgehen im Gaza-Streifen nach dem Terrorüberfall der palästinensischen Hamas am 7. Oktober 2023 drastische Grundrechtseinschränkungen vor. Meinungsfreiheit stehe gegen die deutsche „Staatsräson“. Mit dem Begriff beschreiben deutsche Politiker das Einstehen für die Sicherheit und Existenz Israels. Auch die Herausgeber des Reports warfen der Bundesregierung vor, mit dem Begriff „Staatsräson“ bürgerliche Freiheiten einzuschränken. Dabei handele es sich um kein „rechtliches Konstrukt“, sondern „eine kritiklose Unterstützung Israels und seiner Sicherheitsinteressen“.
Weiter wird ein rauerer Umgang mit Migranten kritisiert. So würden Geflüchtete etwa durch die Einführung der Bezahlkarte für die bargeldlose Ausgabe von Asylbewerberleistungen „gegängelt“, ohne dass nachgewiesen sei, dass sie erhaltene Leistungen tatsächlich in nennenswertem Umfang in ihre Herkunftsländer überweisen. Am Grundrechte-Report sind unter anderem die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein beteiligt. (epd/mig) Aktuell Panorama
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