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Einbürgerungsfeier (Symbolfoto)

Behörden unter der Lupe

Einbürgerungsfeiern: Anerkennung oder Pflichttermin?

Einbürgerungsfeiern sollen neue Staatsangehörige willkommen heißen und Zugehörigkeit sichtbar machen. Ein neuer SVR-Policy Brief zeigt jedoch: Werden Feiern zur Pflicht, können sie auch Entfremdung auslösen.

Dienstag, 30.06.2026, 11:37 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.06.2026, 12:20 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Einbürgerungen sollen in Deutschland nicht mehr nur am Schreibtisch besiegelt werden. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 soll die Einbürgerungsurkunde grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Feier übergeben werden. Was als Signal der Anerkennung gedacht ist, kann in der Praxis aber auch zum zusätzlichen Pflichttermin werden – mit unklarer Wirkung auf die Betroffenen.

Darauf weist der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) in einem neuen Policy Brief hin. Die Autor:innen Pia Schupp und Jan Schneider untersuchen darin, welche Erwartungen mit Einbürgerungsfeiern verbunden sind, wie Kommunen sie umsetzen und welche Risiken entstehen können, wenn symbolische Anerkennung und tatsächliche Teilhabe im Alltag auseinanderfallen.

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Einbürgerung als biografischer Einschnitt

Einbürgerungen sind für viele Menschen mehr als ein Verwaltungsakt. Sie stehen am Ende eines oft langen Verfahrens und bedeuten den formalen Übergang zur vollen staatsbürgerlichen Gleichstellung – einschließlich Wahlrecht und politischer Teilhabe. Einbürgerungsfeiern sollen diesen Schritt sichtbar würdigen.

Der SVR-Policy Brief unterscheidet dabei drei Funktionen: Die Feiern sollen Anerkennung ausdrücken, Zugehörigkeit und Identifikation fördern und zugleich Erwartungen an die neuen Staatsbürger deutlich machen – etwa durch das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dieses mündliche Bekenntnis ist bereits seit 2007 vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vorgeschrieben.

„Nach einem häufig sehr langen Einbürgerungsprozess kann die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunde ein Signal der Wertschätzung für vollbrachte Leistungen hin zu einem gleichberechtigten Mitglied der Gesellschaft bedeuten“, erläutert Dr. Jan Schneider, Leiter des Bereichs Forschung beim SVR und Autor des Policy Briefs. „Zugleich werden die Feiern mitunter aber auch als Ausdruck überhöhter Erwartungen wahrgenommen und rufen Entfremdung hervor – vor allem dann, wenn die durch die Feier erweckten Erwartungen auf Teilhabe und Anerkennung im Alltag aus Sicht der Eingebürgerten nicht eingelöst werden.“

Kommunen setzen Vorgabe unterschiedlich um

Wie die Feiern konkret aussehen, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune deutlich. Der wissenschaftliche Stab des SVR hat 2025 eine nicht repräsentative schriftliche Umfrage unter 50 Kommunen aus zwölf Bundesländern durchgeführt. Die Ergebnisse lassen daher keine bundesweiten Schlüsse zu, zeigen aber unterschiedliche Modelle in der Praxis.

Ein Teil der Kommunen veranstaltet nach SVR-Angaben weiterhin keine Einbürgerungsfeiern und verweist unter anderem auf fehlendes Personal oder begrenzte Räumlichkeiten. Andere Kommunen laden neu Eingebürgerte zu symbolischen Feiern ein, nachdem sie ihre Urkunde bereits erhalten haben. Die Teilnahme ist dann freiwillig.

Daneben gibt es Feiern, die fest mit dem Einbürgerungsverfahren verbunden sind. In diesen Fällen wird die Urkunde während der Veranstaltung übergeben. Wer eingebürgert werden will, muss dann faktisch an diesem Termin teilnehmen. In manchen Großstädten haben sich zudem kurze Übergabezeremonien in besonders hergerichteten Räumen der Behörden etabliert, oft mit der Möglichkeit, einzelne Begleitpersonen mitzubringen.

Freiwilligkeit soll erhalten bleiben

Der SVR sieht in der gesetzlichen Verankerung der Feiern eine symbolische Aufwertung der Einbürgerung, warnt aber vor praktischen Problemen. Einbürgerungsbehörden sind vielerorts bereits stark belastet. Wenn Urkunden nur im Rahmen größerer Feiern übergeben werden, können zusätzliche Wartezeiten entstehen.

Pia Schupp, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim SVR und Co-Autorin des Policy Briefs, plädiert deshalb für eine Entkopplung von Urkundenübergabe und Feier. „Wird die Übergabe der Einbürgerungsurkunde von der Teilnahme an einer Feier entkoppelt, kann das die Ausgestaltung der Feiern entlasten. Das gewährleistet, dass es nicht zu weiteren Wartezeiten kommt“, sagt Schupp.

Als pragmatische Lösung empfiehlt der Policy Brief ein kombiniertes Modell: regelmäßige, niedrigschwellige Übergabetermine in würdigem Rahmen für Gruppen von Eingebürgerten und zusätzlich größere zentrale Feiern in längeren Abständen. Auf diese Weise könnten Kommunen den symbolischen Anspruch der Einbürgerung wahren, ohne Verfahren weiter zu verzögern.

Anerkennung braucht Alltagspraxis

Grundsätzlich sollte die Teilnahme an Einbürgerungsfeiern nach Einschätzung der Autoren freiwillig bleiben. Sonst drohe der einladende Charakter der Veranstaltung verloren zu gehen. Eine Feier, die Zugehörigkeit vermitteln soll, könne ihre Wirkung verfehlen, wenn sie als weitere behördliche Pflicht erlebt werde.

Der Policy Brief verweist zudem auf rechtliche und praktische Fragen. Die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeit der Feiern kann mit Datenschutz und Privatsphäre kollidieren. Auch deshalb sehen einige Kommunen begrenzte Teilnehmerkreise oder Ausnahmen vor.

Entscheidend ist demnach nicht allein, ob gefeiert wird, sondern wie. Einbürgerungsfeiern können Wertschätzung und Zugehörigkeit sichtbar machen. Ihre Wirkung bleibt aber begrenzt, wenn Eingebürgerte im Alltag oder auch im Einbürgerungsverfahren selbst weiter Ausgrenzung, Diskriminierung oder fehlende Teilhabe erfahren. (mig) Aktuell Panorama

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