
Kein Antisemitismus
Shapira-Prozess: Milderes Urteil nach Berufungsprozess
Im Berufungsprozess nach dem Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira wird der Täter zu einer geringeren Haftstrafe verurteilt. Zudem sah das Landgericht keine klare antisemitische Tatmotivation. Das Urteil sorgt für Kritik.
Dienstag, 14.04.2026, 11:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.04.2026, 11:06 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Nach dem Angriff eines Lehramtsstudenten auf seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira hat das Berliner Landgericht im Berufungsverfahren am Montag den Täter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Anders als die Vorinstanz habe das Gericht nicht festgestellt, „dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 567 NBs 66/25).
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen „antisemitischen Gewaltexzess“ gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige – ein früherer Kommilitone Shapiras – hatte die Gewalttat gestanden. Er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation.
Shapiras Anwalt Sebastian Scharmer kritisierte das Urteil. Da sich selten ein Täter während der Tat zu seinen Motiven äußere, müssten Gerichte immer von objektiven Momenten auf den Vorsatz schließen, argumentierte er nach der Verhandlung. „Solche Rückschlüsse kann und muss man vor Gericht ziehen.“ Das Landgericht habe die sogenannte Vorsatzfeststellung falsch angewendet, sagte Scharmer. Er kündigte an, die Staatsanwaltschaft zur Revision auffordern zu wollen. Als Nebenkläger kann Shapira nicht selbst in Revision gehen.
Opfer kritisiert Urteil
Auch Shapira selbst zeigte sich von dem Urteil frustriert. Bestimmte Minderheiten würden „von der Berliner Justiz vor den Bus geworfen“, sagte er nach dem Urteil. Das Landgericht habe „krankhaft versucht, Antisemitismus wegzudefinieren“.
Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte zwar im Grundsatz das Urteil. Es sei „zu akzeptieren“, dass das Gericht keine antisemitische Tatmotivation feststellen konnte. Das Strafmaß sei der Tat „angemessen“. Gleichzeitig äußerte Klein den Wunsch, dass Antisemitismus häufiger strafverschärfend in Urteilen berücksichtigt werden sollte. Seit 2021 spielt diese Tatmotivation bei der Strafzumessung eine Rolle.
Die Beweisaufnahme in dem viertägigen Berufungsprozess habe allerdings keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Angeklagte vor der Tat beispielsweise in Chatgruppen antisemitisch geäußert habe, hieß es im Urteil. Es lasse sich keine antisemitische Gesinnung feststellen.
Angeklagter entschuldigt sich erneut
Der Täter hatte Shapira im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte gesehen. Als dieser die Bar verließ, wollte er seinen Kommilitonen zur Rede stellen, weil Shapira zuvor an der Freien Universität propalästinensische Plakate entfernt hatte. Nach einem kurzen Wortgefecht schlug der kampfsporterfahrene Täter seinem Opfer ins Gesicht. Als Shapira wieder aufstehen wollte, trat El-H. A. ihm frontal ins Gesicht. Shapira erlitt dabei Knochenbrüche und eine Hirnblutung.
Der Angeklagte hatte vor der Urteilsverkündung sein letztes Wort genutzt, um sich nochmals bei dem Opfer Lahav Shapira zu entschuldigen. „Es tut mir wirklich sehr leid“, sagte El-H. A. Er habe die vergangenen zwei Jahre seit der Tat genutzt, um an sich zu arbeiten und sein Verhalten zu reflektieren: „Ich kann versichern, dass so etwas nie wieder vorkommen wird.“
Die Verteidigung hatte im Berufungsverfahren beantragt, den Angeklagten zu einer nicht näher bezifferten Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.
Erfolglos gegen Hochschule geklagt
Shapira hatte zuletzt erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni als unzulässig ab. (epd/dpa/mig) Aktuell Recht
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