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Familie am Flughafen (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Bamf-Studie

Wirtschaftlicher Nutzen entscheidet über Familiennachzug

Familie ist geschützt – aber nicht für alle gleich. Das zeigt eine neue Bamf-Studie mit Zahlen zu Wartezeiten, Aussetzungen und einer Politik der Menschen und Familien nach Nützlichkeit sortiert, bevorzugt und benachteiligt.

Von Mittwoch, 08.04.2026, 13:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.04.2026, 13:05 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat eine aufschlussreiche Studie zum Familiennachzug veröffentlicht – bemerkenswert unauffällig. Das Papier erschien am 2. April 2026 auf der Bamf-Website, also unmittelbar vor den Osterfeiertagen – ohne öffentliche Bekanntmachung, ohne Pressemitteilung. Dabei beschreibt die Studie ein politisch heikles System: Entscheidend ist oft nicht die familiäre Bindung, sondern die Frage, ob jemand für Deutschland als Fachkraft nützlich erscheint. Danach richtet sich vielfach auch der Aufenthaltsstatus – denn wer ökonomisch gebraucht wird, erhält leichter einen Aufenthaltstitel und damit auch bessere Chancen auf Familiennachzug.

Das ist einer der wichtigsten Befunde der Untersuchung zum Familiennachzug, den das Bamf als Teil des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) zur großen EU-Vergleichsstudie beigetragen hat. Danach ist das Recht auf Familie zwar grund- und menschenrechtlich geschützt. Zugleich stellt die Studie klar, dass daraus weder nach deutschem noch nach europäischem Recht automatisch ein Anspruch folgt, die Familie durch Einreise nach Deutschland herzustellen. Der Staat darf steuern, begrenzen und unterscheiden – und genau das tut er. So ist ein System entstanden, in dem manche Gruppen begünstigt werden und andere mit deutlich höheren Hürden leben müssen.

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Ein System mit Privilegien für einige und Hürden für andere

Die Studie zeigt, dass Deutschland den Familiennachzug längst nicht einheitlich behandelt. Für bestimmte Fachkräfte wurden die Regeln erleichtert. Anerkannte Schutzberechtigte sind ebenfalls in Teilen privilegiert. Bei sogenannten subsidiär Geschützten verlief die Entwicklung dagegen in die entgegengesetzte Richtung: erst Kontingentierung auf 1.000 Personen pro Monat, dann eine mehrjährige Aussetzung.

Das ist mehr als eine juristische Feinheit. Es zeigt eine politische Logik: Familienleben wird in Deutschland nicht für alle gleich geschützt, sondern nach migrationspolitischer Erwünschtheit abgestuft. Wer als ökonomisch nützlich gilt, bekommt Erleichterungen. Wer einen politisch umkämpften Schutzstatus hat, muss mit Beschränkungen leben. Schon die Studie beschreibt den Familiennachzug als „Spannungsfeld zwischen menschenrechtlichen Grundsätzen, integrationspolitischen Interessen und Interessen der Migrationssteuerung“.

Der europäische Vergleich macht dieses Muster noch deutlicher. Die große EMN-Vergleichsstudie zeigt für viele Staaten seit 2017 eine doppelte Bewegung: Erleichterungen für Hochqualifizierte und ihre Familien, strengere Anforderungen für andere Gruppen. Deutschland wird darin ausdrücklich als Beispiel genannt. Seit dem 1. März 2024 wurde hier der Familiennachzug für Eltern und Schwiegereltern bestimmter Hochqualifizierter erweitert. Gleichzeitig nennt dieselbe Studie Deutschland als Land, in dem die neue Regierungskoalition eine erneute Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte plant. Deutschland steht damit exemplarisch für einen europaweiten Trend: Offenheit dort, wo der Staat Nutzen erwartet, Restriktion dort, wo Schutzmigration politisch unter Druck steht.

Das Recht besteht oft nur auf dem Papier

Und selbst dort, wo Familiennachzug rechtlich möglich ist, scheitert er oft an der Praxis – sofern die Migration politisch nicht erwünscht ist. Die deutsche Studie benennt die Verfahrensdauer als zentrales Problem. Mehrere für das Papier befragte Stellen verweisen auf lange Wartezeiten schon für den Termin zur Antragstellung. Amnesty bewertet diese langen Wartezeiten laut Studie als Regelfall. Besonders brisant: Während sich die meisten Mitgliedstaaten selbst Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge gesetzt haben, gibt es in Deutschland und Schweden laut der Studie keine eigene Fristsetzung.

Wie drastisch das für die Betroffenen sein kann, zeigen die Beispiele im Bamf-Papier. In einer Antwort der Bundesregierung von September 2024 auf eine parlamentarische Anfrage der Linken wurden mehrere Auslandsvertretungen mit Wartezeiten von über 52 Wochen genannt, darunter Addis Abeba, Beirut, Dhaka, Erbil, Islamabad, Lagos, Rabat, Teheran und Tunis. Für afghanische Antragstellende bei der Botschaft in Teheran nennt die Caritas in ihrer Stellungnahme zur Studie sogar 2,5 Jahre. Das Auswärtige Amt räumt selbst ein, dass diese Dauer eine „erhebliche Belastung“ für die betroffenen Familien darstelle.

Wer über Familiennachzug spricht, darf deshalb nicht nur über Gesetze reden. Man muss auch über eine Verwaltung sprechen, die familiäre Trennung oft über Monate oder Jahre hinauszögert und damit auch verhindert. Genau hier liegt einer der größten Widersprüche dieses Systems: Das Recht auf Familie bleibt formal bestehen, wird in der Praxis aber durch Wartezeiten, Dokumentenprobleme und überlastete Auslandsvertretungen faktisch ausgehebelt.

Auch der europäische Vergleich stützt diesen Befund. Die EMN-Studie für Europa spricht von anhaltenden Verzögerungen, hohen Kosten und administrativen Belastungen, besonders für Menschen aus Konfliktregionen. Sie nennt Deutschland zwar als Beispiel für Digitalisierung und Familienunterstützungsprogramme, verweist aber zugleich auf lange Bearbeitungszeiten und bürokratische Hürden als fortbestehende Probleme. Mit anderen Worten: Deutschland modernisiert Verfahren, ohne das Grundproblem der langen Wartezeiten zu lösen.

Kein Massenphänomen, trotz lauter Debatte

Die Studie räumt zugleich mit einem politischen Zerrbild auf. Familiennachzug ist relevant, aber kein Massenphänomen. Für 2023 nennt die deutsche EMN-Studie 108.505 Zuzüge aus familiären Gründen. Davon entfielen 79.905 auf den Nachzug zu Drittstaatsangehörigen. Der Anteil an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten lag 2023 bei 9,6 Prozent; im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2023 bei 12 Prozent.

Besonders wichtig ist dabei ein weiterer Befund: Der überwiegende Teil des Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen erfolgt nicht zu subsidiär Geschützten, sondern zu Personen mit anderen Aufenthaltstiteln oder zu deutschen Staatsangehörigen. Von 2018 bis 2023 machte der politisch besonders umstrittene Nachzug zu subsidiär Geschützten laut Studie nur 6 Prozent des gesamten Familiennachzugs zu Drittstaatsangehörigen nach Deutschland aus. Die lauteste Debatte dreht sich also seit Jahren um einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt.

Der europäische Vergleich ordnet auch die absoluten Zahlen neu ein. Deutschland lag 2023 mit 168.536 ersten Aufenthaltstiteln aus familiären Gründen für Angehörige von Nicht-EU-Bürger:innen an der Spitze der EU. Pro 1.000 Einwohner:innen lag Deutschland mit 2,0 aber lediglich über dem EU-Schnitt von 1,4 – deutlich hinter Staaten wie Zypern mit 6,8, Malta mit 4,5, Luxemburg mit 4,4, Slowenien mit 3,5, Finnland mit 3,2 oder Schweden mit 3,1. Deutschlands hoher Wert sagt also vor allem etwas über seine Größe und seine migrationspolitische Bedeutung aus, nicht über besondere Großzügigkeit.

Deutschland ist kein liberaler Vorreiter

Gerade im EU-Vergleich wirkt Deutschland nicht wie ein Vorreiter eines liberalen Familiennachzugs, sondern eher wie ein Land mit doppeltem Gesicht. Einerseits gibt es Erleichterungen für wirtschaftlich erwünschte Migration. Andererseits gehört Deutschland zu den Staaten, die Integrationsauflagen und materielle Anforderungen weiter hochhalten und auch auf diesem Wege Schutzsuchende mit subsidiärem Status restriktiver behandeln. So beschreibt die europäische Vergleichsstudie ausdrücklich einen Trend zu stärker formalisierten Anforderungen bei Wohnraum, Einkommen, Krankenversicherung und Integration – mit wachsender Differenzierung nach Status.

Die deutsche Studie bestätigt: Der Familiennachzug in Deutschland ist grundsätzlich an Bedingungen wie gesicherten Lebensunterhalt, Wohnraum und teils Sprachkenntnisse geknüpft. Von diesen Anforderungen wird gerade nicht für alle gleich abgesehen, sondern für privilegierte Gruppen. Das unterstreicht den Kernbefund beider Studien: Deutschland ist beim Familiennachzug weder schlicht großzügig noch schlicht restriktiv. Es ist selektiv.

Eine Verwaltungsperspektive mit blinden Flecken

Die EMN-Studien sind aufschlussreich, aber sie haben auch Grenzen. Die europäische Vergleichsstudie beruht überwiegend auf Länderbeiträgen, Dokumentenanalysen und amtlichen Daten; sie ist ausdrücklich keine Primärforschung. Die deutsche Studie stützt sich zusätzlich auf eine Literaturauswertung und die Befragung von elf Expert:innen aus Verwaltung und Organisationen. Das macht beide Studien stark als Rechts- und Verwaltungsvergleich – aber schwächer dort, wo es um die konkrete Lebensrealität betroffener Familien geht. Gerade deshalb sind ihre Befunde politisch brisant. Denn auch ohne große Betroffenenberichte zeigen die Studien ziemlich klar, wie das System funktioniert.

Die eigentliche Pointe der Bamf-Studie liegt deshalb nicht in einer spektakulären Enthüllung, sondern in ihrer Nüchternheit. Ausgerechnet ein Papier aus dem Umfeld des Bundesamts zeigt, wie ungleich Familiennachzug in Deutschland organisiert ist. Nicht die Familie steht im Zentrum, sondern ihr Status, ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit. Und nicht die Zahl der Nachziehenden ist das Hauptproblem, sondern ein System, das Familienleben politisch als erwünscht und unerwünscht markiert, es staffelt und bürokratisch verhindert. Kurz vor Ostern veröffentlicht, fast geräuschlos, sagt diese Studie mehr über die Wirklichkeit des Familiennachzugs in Deutschland aus als viele laute Debatten der vergangenen Jahre. (mig) Leitartikel Panorama

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