
Fragen und Antworten
EU-Asylreform: So wird sie in Deutschland umgesetzt
Bis zum Sommer müssen die EU-Staaten die EU-Asylreform in nationales Recht umsetzen. Der Bundestag berät am Freitag abschließend über die neuen Regeln im deutschen Asylsystem. Worum geht es? Was wird beschlossen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Von Corinna Buschow Donnerstag, 26.02.2026, 14:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.02.2026, 14:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Bundestag will am Freitag das Gesetz zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) beschließen. Ziel der Reform ist eine Bündelung von Asylverfahren an der Grenze, um schneller entscheiden und womöglich auch schneller abschieben zu können. Die Koalition will den Grundgedanken der EU-Reform auch auf die nationalen Grenzen übertragen. Offen ist aber, ob die Bundesländer dabei mitmachen. Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen:
Was ist Kern der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems?
Die auf EU-Ebene vereinbarte Reform war Ergebnis eines langjährigen Ringens über den geordneten Umgang mit Fluchtzuwanderungen und die faire Verteilung Schutzsuchender in der EU. Der 2024 gefundene Kompromiss sieht vor, dass weiterhin die Staaten, über die Schutzsuchende in die EU einreisen, für Asylverfahren zuständig sind.
Neu ist die Einführung von Asylverfahren direkt an der EU-Außengrenze, bei denen vor allem Flüchtlinge aus Staaten mit einer Anerkennungsquote bei Asylverfahren unter 20 Prozent festgehalten werden sollen, um sie bei Ablehnung des Asylantrags direkt zurückschicken zu können. Ein sogenannter Solidaritätsmechanismus verpflichtet Länder, die wenige Flüchtlinge aufgenommen haben, belasteten Staaten Flüchtlinge abzunehmen.
Was bedeutet das für Deutschland?
Die EU-Staaten müssen die Reform bis Mitte des Jahres in ihren nationalen Gesetzen umsetzen. Weil Deutschland an Land keine EU-Außengrenze hat, ist die Umsetzung hierzulande für die Erfüllung der EU-Vorgaben nur für die Einreisen über Flug- und Seehäfen notwendig. Nur die absolute Minderheit der Schutzsuchenden kommt aber über diese Grenzen nach Deutschland. Flüchtlinge kommen in aller Regel über eine EU-Binnengrenze in die Bundesrepublik. Um dieser sogenannten Sekundärmigration zu begegnen, sieht das Gesetz über die EU-Regelungen hinausgehend vor, dass die Bundesländer eigene Einrichtungen für die Abwicklung dieser Verfahren einrichten können – sogenannte Sekundärmigrationszentren. Vorbilder gibt es dafür bereits in Brandenburg und Hamburg mit sogenannten Dublin-Zentren.
Was gilt für Flüchtlinge, die über eine EU-Binnengrenze kommen?
Nach der Dublin-Regelung ist das EU-Land für Unterbringung und Verfahren eines Schutzsuchenden zuständig, über das er eingereist ist beziehungsweise zuerst registriert wurde. Für Flüchtlinge, die über eine Landgrenze nach Deutschland kommen, müssten das also in aller Regel andere Staaten sein. Eine deutsche Zuständigkeit könnte sich nur in Ausnahmen etwa durch Familienangehörige hierzulande ergeben. Wenn belegt werden kann, welches Land zuständig ist, kann Deutschland die Menschen innerhalb einer bestimmten Frist zurückschicken – im Behördenjargon „überstellen“. Das scheitert oft, weil die zuständigen Länder nicht zustimmen oder nicht innerhalb der Frist alles geklärt ist.
Was sollen die Sekundärmigrationszentren ändern?
Durch die Bündelung der Verfahren an einem Ort erhofft sich die Politik zum einen die Beschleunigung der Verfahren. Zum anderen sollen sie die Durchsetzung von Abschiebungen erleichtern. Die Länder können vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer dazu verpflichten, die Aufnahmeeinrichtung nicht zu verlassen, um sicherzustellen, dass sie dort anzutreffen sind. Für Kinder und ihre Sorgeberechtigten darf die Aufenthaltsverpflichtung nur nachts gelten.
Wie lange sollen Menschen in den Einrichtungen für Grenzverfahren bleiben?
Für die Verfahren an den Außengrenzen – also etwa an Flughäfen – gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von zwölf Wochen. In den Sekundärmigrationszentren liegt die geplante Aufenthaltsdauer bei maximal sechs Monaten, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Für Familien mit Kindern kann sie auf maximal ein Jahr verlängert werden.
Wird die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland mit der Reform weiter zurückgehen?
Wie sich die Reform auf Deutschland auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, wie konsequent die EU-Außengrenzstaaten die neuen Regeln umsetzen. Wenden sie das Regelwerk strikt an, dürfte sich die Sekundärmigration nach Deutschland verringern. Weil Deutschland in den vergangenen Jahren viele Flüchtlinge aufgenommen hat, wird es zunächst wahrscheinlich auch keine Übernahmen aus anderen Ländern geben. Für dieses Jahr zumindest hat das die Bundesregierung ausgeschlossen. Ob und wie sich die geplanten Sekundärmigrationszentren auf die Flüchtlingszahlen auswirken, ist offen. Dies hängt davon ab, inwieweit die Bundesländer solche Zentren einrichten. (epd/mig) Leitartikel Politik
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