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Sprachkurs (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

„Dramatische Situation“

Grüne: Dobrindt sabotiert Integrationskurse

Grüne werfen Bundesinnenminister Dobrindt vor, die Integrationskurse zu sabotieren. Bamf lasse derzeit keine freiwilligen Teilnehmer mehr zu. Träger sprechen von einer „dramatischen Situation“.

Mittwoch, 04.02.2026, 10:47 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04.02.2026, 10:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der freiwillige Besuch von Sprach- und Integrationskursen ist derzeit offenbar erschwert. Wie die Zeitung „Welt“ berichtet, werfen die Grünen im Bundestag Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, Migranten den Zugang zu Integrationskursen zu verwehren. Hintergrund sind ausstehende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über erforderliche Zulassungsanträge. Das Bundesinnenministerium bestätigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes, dass derzeit eine Prüfung von Zulassungsanträgen stattfinde.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin und Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, warf Innenminister Dobrindt vor, Sprach- und Integrationskurse zu sabotieren. „Mich erreichen zahlreiche Hilferufe von Sprachkursträgern“, sagte sie der Zeitung. Der Minister versage Kursteilnehmenden die Zulassungen zu den Sprachkursen und verknappe dadurch „massiv das Sprachkursangebot der Träger, da diese nicht mehr genug Teilnehmende zusammenbekommen“, sagte sie weiter.

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Volkshochschulen: „Dramatische Situation“

Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) sprach von einer „dramatischen Situation in den Integrationskursen“. Das Bundesamt bearbeite seit Ende November keine Anträge teilnahmewilliger Personen mehr, sagte der zuständige Referent der „Frankfurter Rundschau“. Diese Genehmigung ist nötig, sofern man nicht von einer Behörde zu einer Kursteilnahme verpflichtet wurde. Das Bundesinnenministerium teilte dem Evangelischen Pressedienst mit, derzeit finde eine Prüfung von Zulassungsanträgen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz beim Bundesamt statt.

Laut Gesetz haben bestimmte Ausländer einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Voraussetzung ist, dass sie sich „dauerhaft im Bundesgebiet“ aufhalten. Daneben können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 vom Bundesamt auf Antrag zu einem Kurs zugelassen werden, sofern es genug Plätze gibt. Dazu zählen etwa Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben. Die Ampel-Koalition hatte die Teilnahme für Ukrainer 2022 ermöglicht. (epd/mig) Aktuell Politik

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