
Wahlkampf in Bayern
AfD will Einbürgerung nur noch für Reiche – und Abschiebepolizei
Die bayerische AfD will Einbürgerung exklusiv nur für Reiche – und Asylsuchende abends einsperren. Dazu: private Abschiebefirmen, deutsche Abschiebepolizei aka Trump-ICE und separate Schulwege für Kinder mit Sprachförderbedarf.
Sonntag, 25.01.2026, 13:04 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 25.01.2026, 13:04 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Sechs Wochen vor der Kommunalwahl verschärft die bayerische AfD ihren Rechtsaußen-Kurs noch einmal deutlich. Vor Einbürgerungen soll nach dem Willen der AfD-Landtagsfraktion künftig die Nützlichkeit von Menschen für Staat und Volkswirtschaft ein entscheidendes Kriterium sein. „Den deutschen Pass soll es nur noch geben nach einer gelungenen Integration, und diese Personen müssen auch Qualifikationen aufweisen, die unserem Staat nützlich sind“, sagte AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner nach einer Fraktionsklausur, diesmal in Oberbayern.
Zudem fordert die Landtags-AfD, dass Asylbewerber ihre Unterkünfte abends nicht mehr verlassen dürfen. Die Residenzpflicht für Asylbewerber müsse wieder konsequent umgesetzt werden, kombiniert „mit einer abendlichen Ausgangssperre für Asylbewerber“, verlangte Ebner-Steiner und argumentierte so: „Dies führt zu einer Steigerung der öffentlichen Sicherheit.“
Ebner-Steiner: „Sinnvollen Beitrag zur Volkswirtschaft leisten“
„Nicht ein Asylbewerber muss nützlich sein, weil der ist ja hier, weil er berechtigt Schutz genießt“, sagte Ebner-Steiner auf Nachfrage. Aber: „Wenn ich deutscher Staatsbürger werden möchte, muss ich nicht nur Deutsch sprechen können. Ich muss einen sinnvollen Beitrag zu unserer Volkswirtschaft leisten. Und da sehe ich nicht Personen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sondern diese Personen müssen wirklich einen großen Beitrag zum wirtschaftlichen Fortbestehen unseres Landes beitragen. Sie sollen, wenn möglich, natürlich auch Geld mit ins Land bringen, also hier auch investieren.“
Die Rechtslage heute ist: Wenn jemand eingebürgert werden will, muss er – neben anderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen – unter anderem nachweisen, dass er den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren kann. Er darf also keine Unterstützung vom Staat erhalten. Nicht eingebürgert wird nach geltender Rechtslage auch, wer zwar keine staatliche Hilfe erhält, aber aufgrund des geringen Einkommens, Anspruch darauf hätte.
AfD: Auch private Unternehmen sollen Abschiebungen durchführen
Damit verschärft die AfD, die auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ihren harten Kurs in der Migrationspolitik noch einmal. Ebner-Steiner bekräftigte in dem Zusammenhang die Forderung nach einer „Remigration“ von Straftätern, Ausreisepflichtigen „und Personen, die sich den deutschen Pass erschlichen haben“.
„Außerdem müssen alle Aufenthaltstitel und Einbürgerungen überprüft werden, dahingehend, ob sie rechtmäßig sind.“ Abschiebungen sollten künftig auch von privaten Unternehmen durchgeführt werden können, sagte Ebner-Steiner. Und man fordere die Schaffung einer „Asylfahndungs- und Abschiebegruppe“ der bayerischen Polizei, durchaus mit Parallelen zur umstrittenen US-Einwanderungsbehörde ICE, wie sie erläuterte.
„Übergangsschulzweig“ für Kinder mit Deutsch-Defiziten
Kinder mit Migrationshintergrund sollen nach dem Willen der Landtags-AfD erst Regelschulen besuchen dürfen, wenn sie eine Deutschprüfung erfolgreich absolviert haben. Sonst solle es nach Worten des Abgeordneten Markus Walbrunn einen separaten „Übergangsschulzweig“ geben, „den die Zuwandererkinder ohne die hinreichenden Sprachkenntnisse so lange besuchen, bis sie eben die notwendigen Kompetenzen erworben haben, um eben in den Regelschulzweig zu wechseln“. Walbrunn argumentierte so: „Wir dürfen nicht länger den Bildungserfolg unserer Kinder auf dem Altar der Massenmigration und einer irregeleiteten Integrationspolitik opfern.“
In Bayern gibt es eine solche Überprüfung bereits – allerdings nicht als Zugangshürde zur Regelschule, sondern als verbindliche Sprachstandserhebung vor der Einschulung. Das Screening an den Grundschulen läuft seit März 2025 und klärt rund eineinhalb Jahre vor der regulären Einschulung, ob ein Kind zusätzlichen Förderbedarf in Deutsch hat. Wird Förderbedarf festgestellt, besucht das Kind einen „Vorkurs Deutsch“ – ein Förderangebot mit 240 Stunden. (dpa/mig) Aktuell Politik
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