
„Es wurde nichts ermittelt“
Vater von Hanau-Opfer zieht vor Verfassungsgericht
Im Februar 2020 erschießt ein deutscher Neonazi in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven, unter anderem Hamza Kurtovic. Seitdem fordern seine Eltern Gerechtigkeit. Sie werfen den Behörden unzureichende Ermittlungen vor, scheitern aber vor hessischen Gerichten. Nun soll das höchste deutsche Gericht entscheiden.
Sonntag, 23.11.2025, 12:06 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.11.2025, 12:06 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Eltern eines der Opfer des rassistischen Anschlags in Hanau im Februar 2020 bringen den Tod ihres Sohnes vor das Bundesverfassungsgericht. Sie werfen den Ermittlungsbehörden vor, die Hintergründe der Tat nicht ausreichend untersucht zu haben.
Im Oktober waren sie mit ihrem Versuch gescheitert, neue Ermittlungen über eine sogenannte Klageerzwingung durchzusetzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Anträge der Eltern Mitte Oktober als unzulässig verworfen. Nun hoffen sie auf das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht bestätigte den Eingang einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde.
„Jetzt schauen wir, was die in Karlsruhe machen“, sagte Amir Kurtovic, Vater des bei dem Attentat getötet Hamza Kurtovic. Sollten er und seine Frau Dijana mit ihrer Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht abermals scheitern, wollen sie den Fall zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach Straßburg bringen.
Vater verlangt Gerechtigkeit für getöteten Sohn
„Wir wurden unseres Rechts beraubt“, sagte Amir Kurtovic. „Es wurde nichts ermittelt, es wurden keine Zeugen gehört. Es wurden keine Beweise gewürdigt.“ Ihm gehe es um Gerechtigkeit für seinen getöteten Sohn.
Die Eltern hatten sich nach Angaben des OLG Frankfurt gegen die Einstellung beziehungsweise Nichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar – einem der beiden Tatorte – sowie gegen namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau gewandt. Nach Ansicht der Eltern waren diese wegen eines zur Tatzeit verschlossenen Notausgangs in der Bar mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes.
Überdies hatten sie sich den Angaben zufolge darüber beschwert, dass keine Ermittlungen gegen den damaligen hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie mehrere leitende Polizeibeamte eingeleitet wurden. Diese hätten es unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems zu sorgen, wodurch die Rettungskräfte zu spät alarmiert worden seien, lautete der Vorwurf.
Gericht: Keine Fehler bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Beschwerde am 16. Oktober zurück. Die Anträge blieben ohne Erfolg, da die Eltern nach Gerichtsangaben keine Fehler der von der Hanauer Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt hatten.
„Sie hätten mit ihren Anträgen nicht den hohen Anforderungen an ein Klageerzwingungsverfahren entsprechend ausgeführt, dass die Tötung des Geschädigten bei offenem Notausgang beziehungsweise bei besserer Ausstattung des Notrufsystems hätte verhindert werden können“, teilte das OLG mit. Die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben nicht anfechtbar.
In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger deutscher Neonazi neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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