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Filiz Polat (Die Grünen) © Deutscher Bundestag/Inga Haar, Zeichnung: MiG

Jesiden in Deutschland

Keine Abschiebung an Ort des Genozids

Der Bundestag erkannte den Völkermord an den Jesid:innen an – doch ihr Schutz in Deutschland steht auf wackligen Füßen. Abschiebungen, Arbeitsverbote und Unsicherheit prägen ihren Alltag. Das muss sich ändern.

Von und Mittwoch, 12.11.2025, 16:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.11.2025, 16:47 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2023 die Gräueltaten der Terrororganisation IS an der Minderheit der Jesid:innen im Irak im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt. Nicht einmal drei Jahre nach dieser Anerkennung ist der Schutz für Jesid:innen jedoch alles andere als gesichert. 2024 lag die Ablehnungsquote im Asylverfahren von aus dem Irak geflüchteten Jesid:innen bei über 50 Prozent. Duldungen werden entzogen – in Bayern sogar systematisch – und Jesid:innen werden zunehmend behördlich unter Druck gesetzt, etwa durch Arbeitsverbote oder Kürzungen von Sozialleistungen. Immer wieder kommt es auch zu Abschiebungen.

Jesid:innen in Deutschland fühlen eine wiederkehrende Ohnmacht, weil sie durch die Abschiebungen in den Irak erneut keinen sicheren Ort haben. Die Region ist weit davon entfernt, sicher für Jesid:innen zu sein. Diese aufenthaltsrechtliche Unsicherheit stellt eine enorme Belastung dar und ist inakzeptabel.

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Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, HAWAR.help oder Wadi e. V. und die jesidische Selbstorganisationen fordern daher schon lange nicht nur ein Abschiebestopp, sondern eine dauerhafte Perspektive für die Überlebenden in Deutschland.

„Überlebende eines Genozids dürfen niemals gezwungen werden, an den Ort zurückzukehren, an dem dieser Genozid begangen wurde.“

Deutschland ist die Heimat der weltweit größten jesidischen Diaspora. Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Bundestag mit der Anerkennung des Völkermords auch dazu verpflichtet, Jesid:innen angesichts ihrer fortdauernden Verfolgung und Diskriminierung besonderen Schutz zu gewähren.

Für uns steht fest: Überlebende eines Genozids dürfen niemals gezwungen werden, an den Ort zurückzukehren, an dem dieser Genozid begangen wurde.

Diese Woche wird im Deutschen Bundestag ein besonderer Gesetzesentwurf von uns als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eingebracht: ein Aufenthaltsrecht für Jesid:innen. Das ist insofern einmalig, weil im Aufenthaltsrecht bisher keine Bleiberechtsregelung für eine religiöse oder ethnische Minderheit existiert. Dies soll sich nun ändern.

Es ist Zeit zu handeln. Keine Ausreden mehr. Mit diesem Gesetzentwurf für ein Bleiberecht für Jesid:innen können SPD und Union ihr Schutzversprechen von 2023 jetzt einlösen. Ganz konkret sollen Jesid:innen, die aus dem Irak eingereist sind, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten, damit sie in dieser Zeit die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen können. Wir wollen Menschen irakischer Staatsangehörigkeit und jesidischer Zugehörigkeit einen rechtssicheren Aufenthalt garantieren und erwarten, dass die Regierungsfraktionen unserem Gesetzentwurf jetzt zustimmen. Meinung

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