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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg © claudiodivizia/123rf.com

1.500 Bescheide widerrufen

Viele Jesiden erhalten kein Asyl mehr in Deutschland

Obwohl der Bundestag die Jesiden als Opfer eines Völkermordes anerkennt, erhalten sie immer seltener Schutz in Deutschland. Die Linken-Angeordnete Clara Bünger fordert nun eine Bleiberechtsregelung für irakische Jesiden.

Sonntag, 19.02.2023, 18:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.02.2023, 16:16 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Jesidische Flüchtlinge aus dem Irak bekommen in Deutschland immer seltener Schutz, obwohl der Bundestag die Verbrechen an den Jesiden als Völkermord eingestuft hat. Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die dem „Evangelischen Pressedienst“ vorliegen, erkannte das Amt im vergangenen Jahr weniger als die Hälfte der irakischen Jesiden, über deren Asylantrag inhaltlich entschieden wurde, als schutzbedürftig an. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet.

Von insgesamt 4.706 Asylprüfungen des Bundesamtes zu Jesiden aus dem Irak endeten danach 2.420 mit einer Ablehnung. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger hervor. Der Bundestag hatte Mitte Januar die Verbrechen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an den Jesiden als Völkermord anerkannt.

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Während das Bundesamt fast alle Jesiden aus Syrien weiter als schutzbedürftig einstuft, geht die Anerkennung für Jesiden aus dem Irak den Zahlen zufolge seit Jahren zurück, seitdem der IS dort nach Einschätzung des Bundesamtes nicht mehr die Macht ausübt. 2017 bekamen demnach noch 91,8 Prozent einen Schutzstatus, 2022 nur noch 48,6 Prozent.

Rund 1.500 Schutzversprechen widerrufen

Zudem hat das Bundesamt bereits in 1.475 Fällen den Schutzstatus, der an Jesiden aus dem Irak erteilt wurde, in den vergangenen Jahren widerrufen. Viele Überlebende des Genozids müssten daher trotz des Schutzversprechens des Bundestags eine Abschiebung fürchten, kritisieren die Linken.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage Büngers wird die Entwicklung im Grundsatz bestätigt. Bis 2017 habe die bloße Zugehörigkeit zur Gruppe der Jesiden für den Flüchtlingsschutz oder die Asylberechtigung genügt. Angesichts einer verbesserten Lage in den Wohngebieten der Jesiden sei diese Gruppenverfolgung ab Ende 2017 aber nicht mehr angenommen worden, heißt es in der Antwort.

Regierung: Beobachten aufmerksam

Seither werde anhand der aktuellen Situation im Irak und den vorhandenen Erkenntnissen zur individuellen Person im Einzelfall entschieden. Die Bundesregierung beobachte aufmerksam die Lage im Irak und speziell in Nordirak.

Angesichts der Zahlen verlangte die Linken-Politikerin Bünger eine Bleiberechtsregelung für irakische Jesiden. „Ich fordere die Bundesregierung auf, sich an den einstimmigen Beschluss des Bundestags zu halten“, sagte sie der Zeitung. Vor allem 2014 hatten IS-Kämpfer in Nordsyrien und im Nordirak mindestens 5.000 Angehörige der Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch ermordet und Tausende Kinder und Frauen vergewaltigt und versklavt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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