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Mehr Anträge auf Anerkennung ukrainischer Qualifikationen

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen hat sich 2024 mehr als verdoppelt. Besonders gefragt sind Berufe in Technik, Medizin, Bildung und Pflege – und viele Abschlüsse werden als gleichwertig anerkannt.

Dienstag, 21.10.2025, 17:33 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.10.2025, 13:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In Deutschland ist die Zahl der Anträge auf Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen gestiegen. Für das Jahr 2024 zeige die amtliche Anerkennungsstatistik, dass mit rund 7.300 Anträgen ein neuer Höchstwert erreicht wurde, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) am Montag in Bonn mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die Antragszahl mehr als verdoppelt, im Vergleich zu 2022 verfünffacht. Auch die Zeugnisbewertungen ukrainischer Hochschulabschlüsse seien seit 2022 deutlich gestiegen und hätten mit 45.100 Anträgen im Jahr 2024 einen Höchststand erreicht.

Hauptsächlich bezogen sich die Anträge auf reglementierte Berufe – insbesondere auf Ingenieurinnen und Ingenieure, Pflegefachpersonen, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Ärztinnen und Ärzte, wie das Bibb erläuterte. Dies seien Berufe, die gesetzlich besonders geschützt seien und bei denen die Erlaubnis zur Ausübung grundsätzlich an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen und meist weiterer Voraussetzungen gebunden sei, hieß es. Zudem müsse für den ausländischen Abschluss eine volle Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf vorliegen.

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Die Ergebnisse der Anerkennungsverfahren zeigten eine hohe Anerkennungsfähigkeit ukrainischer Berufsqualifikationen, erläuterte das Bibb. Je 40 Prozent der Verfahren zu reglementierten und nicht reglementierten Berufen, zu denen beispielsweise die Ausbildungsberufe des dualen Systems gehören, endeten mit einer vollen Gleichwertigkeit. Weitere 55 Prozent der Verfahren zu nicht reglementierten Berufen hatten eine teilweise Gleichwertigkeit zum Ergebnis. Bei etwa 55 Prozent der Verfahren zu reglementierten Berufen war das Ergebnis die „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme, etwa in Form einer Nachqualifizierung. (epd/mig)

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