Ausländische Qualifikationen

90 Prozent aller Anträge positiv beschieden

Über das seit 2012 geltende Anerkennungsgesetz in Rheinland-Pfalz liegen nun erste Berechnungen vor: Fast 90 Prozent der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse wurden anerkannt. Die meisten Antragsteller Europäer oder stammen aus dem asiatischen Raum.

Freitag, 26.07.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.07.2013, 21:18 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Im Jahr 2012 beantragten in Rheinland-Pfalz 621 Frauen und Männer die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Das teilte das Statistische Landesamt in Bad Ems auf Basis erster vorläufiger Berechnungen mit.

Danach waren bis Ende des Jahres 2012 rund 57 Prozent der Verfahren abgeschlossen. In der Mehrzahl dieser Fälle konnte eine vollständige Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt werden (89 Prozent). „Diese hohe Erfolgsquote geht sicherlich auch darauf zurück, dass wenig erfolgversprechende Anerkennungsanträge oft noch vor der endgültigen Entscheidung zurückgezogen werden und dann nicht in der Statistik auftauchen“, so die Einschätzung des Statistischen Landesamtes.

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Gesundheitsberufe vorn
Die mit Abstand meisten Antragsteller strebten eine Anerkennung im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe an (72,9 Prozent). Bei diesen reglementierten Berufen, zu denen beispielsweise die Kranken- und Altenpflege sowie der Arztberuf gehören, ist die erfolgreiche Gleichwertigkeitsprüfung Voraussetzung für die Berufsausübung. Anders ist dies bei den nicht reglementierten Berufen, deren Berufszugang formal nicht von der Berufsanerkennung abhängig ist. Auf diesen Bereich entfielen fast ein Fünftel aller Anträge.

Die meisten Antragsteller hatten ihre Ausbildung in der Europäischen Union (285) oder dem übrigen Europa (189) absolviert, weitere 102 Personen in einem asiatischen Land.

Das seit April 2012 geltende Anerkennungsgesetz gewährt Personen mit ausländischer Berufsqualifikation, die in Deutschland arbeiten wollen, den Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsüberprüfung ihrer beruflichen Qualifikation. (ck) Aktuell Wirtschaft

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