
Staatsvertrag
Zwei Feiertage für Muslime in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat den Umgang von Muslimen als Beamte, Beschäftigte oder Schüler mit ihren Feiertagen geregelt. Ein Vertrag sichert die Möglichkeit der Freistellung. Die FDP kritisiert, Schüler verpassten aus religiösen Gründen Schulunterricht.
Dienstag, 30.09.2025, 10:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 30.09.2025, 10:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Beamte, Beschäftigte und Schüler muslimischen Glaubens in Schleswig-Holstein können künftig an zwei islamischen Feiertagen freigestellt werden. Das gilt jeweils für den ersten Tag des Ramadan- und des Opferfestes, wie das Kulturministerium mitteilte. Das Land und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland schlossen einen entsprechenden Vertrag.
Das stößt bei der FDP nun auf Kritik. „Das ist das völlig falsche Signal“, sagte Landtagsfraktionschef Christopher Vogt. „Wir haben großen Respekt vor den verschiedenen Religionen und ihren Feiertagen, aber wir sind der Meinung, dass Schulunterricht nicht aus religiösen Gründen verpasst werden sollte.“
In Schleswig-Holstein gibt es sieben religiöse Feiertage, an denen der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler komplett ausfällt: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Reformationstag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage mit anschließenden Ferien. Mit Jüdinnen und Juden in Schleswig-Holstein besteht bereits seit 2018 ein Staatsvertrag.
Freistellung in vielen Bundesländern möglich
Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) erklärte, der Vertrag sei ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Die Vertragsparteien betonten die Wichtigkeit eines respektvollen und friedlichen Miteinanders in Schleswig-Holstein. Der Vertrag schaffe eine rechtliche Absicherung der bisher gelebten Praxis.
Tatsächlich ermöglichen viele Bundesländer muslimischen Schülerinnen und Schülern Schulfreistellungen an islamischen Feiertagen. In Hamburg und Bremen etwa wird das wie in Schleswig-Holstein über einen Staatsvertrag geregelt. Andere Bundesländer regeln das über Landes- oder Schulgesetze bzw. Verwaltungsvorschriften.
Imam-Ausbildung in Deutschland
Ein zentrales Anliegen ist den Vertragsparteien zufolge auch die Stärkung der Bildungsarbeit: Der Vertrag unterstreicht das Recht des Landesverbands, eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden.
Am Letzteren stört sich die FDP ebenfalls. „Ein wichtiger Punkt ist auch die Imam-Ausbildung, die wir nicht weiterhin ausländischen Regierungen überlassen sollten“, sagte Vogt. Fachleute weisen seit Jahren darauf hin, dass islamische Religionsgemeinschaften aus Mangel an Alternativen Imame aus dem Ausland anwerben müssen. Der Vertrag soll den Weg für die Ausbildung in Deutschland ebnen. (dpa/mig) Aktuell Politik
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