
Fürsorgepflicht verletzt
Gericht: Niederlande muss afghanische Ortskräfte aufnehmen
Sie haben die Botschaft der Niederlande in Kabul beschützt. Doch sie blieben zurück, als die Taliban die Stadt überrannten. Nun hat ein Gericht die Einreise von 42 afghanischen Wachleuten gefordert.
Montag, 08.09.2025, 11:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 08.09.2025, 11:24 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Niederlande müssen 42 ehemaligen afghanischen Wachleuten ihrer Botschaft in Kabul sowie deren Familienangehörigen die Einreise ermöglichen. Das hat das Amtsgericht in Den Haag am Dienstag entschieden. Der niederländische Staat habe seine Fürsorgepflicht gegenüber diesen Menschen nicht ausreichend erfüllt und damit rechtswidrig gehandelt, hieß es zur Begründung. Die Ex-Ortskräfte hatten geltend gemacht, dass sie unter dem Regime der islamistischen Taliban in Gefahr seien.
Laut Urteil des Haager Gerichts sollen die Afghanen nach ihrer Ankunft die für alle Asylbewerber üblichen Prüfverfahren durchlaufen. Dies gelte ebenso für ihre Angehörigen – wobei dieser Personenkreis auf Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren beschränkt wurde.
Zudem erklärte das Gericht, die Niederlande müssten zwar den Transport und die Einreise dieser Menschen ermöglichen, hätten aber keinen Einfluss darauf, ob ihnen die erforderlichen Dokumente zur Ausreise ausgestellt werden.
Ähnliche Zustände in Deutschland
Ähnliche Vorgänge sind auch in Deutschland zu beobachten. Auch die Bundeswehr ließ bei ihrem Rückzug aus Afghanistan zahlreiche Ortskräfte zurück. Sie hatten deutsche Soldaten unterstützt bei ihrem Einsatz im Kampf gegen die Taliban. Im Gegenzug wurde ihnen ein Visum für Deutschland versprochen, weil sie in den Augen der Taliban als Verräter gelten und besonders gefährdet sind.
Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium stehen seitdem in der Schuld, ihr Versprechen einzulösen. Immer mehr Afghaninnen und Afghanen klagen mit Erfolg vor deutschen Gerichten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält dennoch an langwierigen Sicherheitsprüfungen fest. Ihm wird vorgeworfen, die Verfahren bewusst in die Länge zu ziehen, um die Menschen nicht aufzunehmen. (dpa/mig) Aktuell Ausland
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