
Österreich
EU-Gericht bremst Abschiebung nach Syrien
Während des Bürgerkriegs wurde nicht nach Syrien abgeschoben. Im Juli fand erstmals wieder eine Rückführung statt. Nun hinterfragt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die neue Praxis – und die Lagebewertung für Syrien.
Mittwoch, 13.08.2025, 13:55 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.08.2025, 13:55 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Nach der ersten Abschiebung von Österreich nach Syrien seit 15 Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine zweite solche Rückführung vorläufig bis Anfang September gestoppt. Das Innenministerium in Wien teilte mit, dass der Gerichtshof in Straßburg eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen habe.
In dem Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hinterfragt der EGMR Österreichs Lagebewertung für Syrien. Die Regierung solle dem Gericht unter anderem mitteilen, ob die Risiken von Tod und Folter für den Abschiebe-Kandidaten ausreichend berücksichtigt worden seien, heißt es.
Österreich hatte während des Bürgerkrieges in Syrien keine Menschen dorthin abgeschoben. Nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad im vergangenen Dezember wurde Anfang Juli erstmals seit 15 Jahren ein Straftäter nach Syrien abgeschoben.
Unbekanntes Schicksal des ersten Abgeschobenen
Der EGMR verwies in seiner Verfügung auch auf Berichte, wonach das weitere Schicksal dieses Mannes nach der Ankunft in seiner Heimat unbekannt sei. Österreich solle erklären, ob es vor der nächsten Zwangs-Rückführung das Risiko in Betracht gezogen habe, dass staatliche Kräfte in Syrien den zweiten Abschiebe-Kandidaten verschwinden lassen. Es handelt sich bei ihm laut Innenministerium ebenfalls um einen mehrfach verurteilten Straftäter.
Das Ministerium betonte, dass trotz der Verzögerung weitere Abschiebungen nach Syrien vorbereitet würden. Der Verein Asylkoordination Österreich, der sich für Flüchtlinge einsetzt, forderte hingegen das Ministerium auf, von weiteren Abschiebungen abzusehen. (dpa/mig) Aktuell Recht
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