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Bundesinnenministerium © Matti Blume / CC BY-SA

Noch vor Amtsübernahme

Künftige Regierung lässt Flug für Flüchtlinge platzen

An den bereits gemachten Zusagen zur Aufnahme Schutzbedürftiger in Deutschland ändert der Regierungswechsel zwar nichts. Doch noch vor der Amtsübernahme hat die neue Regierung einen bereits geplanten Flug für Geflüchtete platzen lassen.

Dienstag, 06.05.2025, 11:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 06.05.2025, 11:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein ursprünglich für diese Woche vorgesehener Charterflug für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge von Kenia nach Deutschland ist abgesagt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus mit dem Vorgang vertrauten Kreisen erfuhr, wurde die Entscheidung nach einem Gespräch zwischen der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihrem designierten Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) getroffen.

Zuerst hatte das Boulevardblatt „Bild“ über den abgesagten Flug berichtet, der für rund 190 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Sudan geplant gewesen war. Das flüchtlingskritisch gelesene Blatt berichtet regelmäßig als erster über derartige Regierungsentscheidungen.

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Ob und gegebenenfalls wann der Flug nachgeholt wird, steht noch nicht fest. Deutschland hatte dem Flüchtlingswerk und der EU-Kommission, die Aufnahmen über das EU-Resettlement-Programm finanziell unterstützt, für 2024 und 2025 insgesamt 13.100 Plätze zugesagt. Davon sind bisher rund 5.200 Menschen eingereist.

UN-Flüchtlingshilfswerk schlägt besonders Schutzbedürftige vor

Beim Resettlement-Verfahren schlägt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) den Aufnahmestaaten besonders schutzbedürftige Menschen vor. Deutsche Behördenvertreter führen dann Befragungen und Sicherheitsüberprüfung noch vor Ort durch. Das Verfahren steht aufgrund der zu hohen bürokratischen Hürden und der Sicherheitsstandards in der Kritik.

Nach einem Flug aus Kairo im April hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mitgeteilt: „Bis die künftige Bundesregierung Entscheidungen über das künftige Vorgehen trifft, sind die Resettlement-Verfahren derzeit ausgesetzt.“ Ausgenommen seien Aufnahmen, die sehr weit fortgeschritten seien und bei denen bereits konkrete Verpflichtungen bestünden. (dpa/mig) Aktuell Politik

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