
Bericht vorgelegt
Asylprüfungen in Drittstaaten praktisch kaum möglich
Könnten Asylbewerber in Staaten außerhalb der EU gebracht werden, wo dann ihr Schutzersuchen geprüft wird? Nancy Faeser sollte das prüfen lassen. Kurz vor dem Regierungswechsel liegt ihr Bericht vor.
Montag, 05.05.2025, 10:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.05.2025, 18:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union wäre möglich, aber praktisch nicht so einfach umzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinnenministerium in seinem Abschlussbericht zum sogenannten Drittstaatenmodell, den die Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 erbeten hatte.
Betrachtet wurden drei Varianten:
- Das von Großbritannien inzwischen verworfene „Ruanda-Modell“. Das sah vor, Asylbewerber in ein anderes Land zu bringen – in diesem Fall Ruanda – wo sie dann ein Asylverfahren durchlaufen sollten. Der als Fraktionschef gehandelter CDU-Politiker Jens Spahn hatte ein ähnliches Modell auch für Deutschland gefordert.
- Das durch mehrere Gerichtsurteile verhinderte „Albanien-Modell“, bei dem Italien bestimmte Bootsmigranten bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in albanischen Lagern unterbringen wollte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das italienische Modell als „interessant“ bezeichnet.
- „Hinwegmodelle“, bei denen ein Schutzersuchen, bevor jemand europäischen Boden erreicht, in einem Transitstaat geprüft wird.
In dem Bericht heißt es: „Alle Modelle erscheinen – teilweise nach wesentlichen Rechtsänderungen – grundsätzlich rechtlich möglich“, in praktischer Hinsicht seien sie aber mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
Das Bundesinnenministerium schreibt in einer Mitteilung, eine Anwendung von Drittstaatsmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern sei „unrealistisch“. Dies gelte auch für den Fall, dass auf europäischer Ebene das in der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bislang vorgesehene Verbindungselement zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat – etwa familiäre Bindungen oder ein früherer Aufenthalt in dem Staat – gestrichen werden sollte.
Faeser wirbt für „realistische Betrachtung“
„Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen“, sagte Faeser. Entscheidend sei dabei ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union. Und auch dies erfordere teils umfangreiche Rechtsänderungen in nationalen Gesetzen sowie im Recht der Europäischen Union.
Außerdem müssten sich Drittstaaten finden, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit wären, wie es in dem Bericht heißt. Die Erfahrungen Großbritanniens zeigten zudem, „dass solche Versuche auch immense Kosten verursachen und auf ganzer Linie scheitern können“. Dies müsse in eine realistische Betrachtung einfließen.
Der von der früheren konservativen Regierung mit Ruanda geschlossene Asylpakt hat den Steuerzahler nach Angaben der neuen britischen Innenministerin Yvette Cooper mehr als 700 Millionen Pfund (etwa 830 Millionen Euro) gekostet. Die neue Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Asylpakt, nachdem seine Partei am 4. Juli die Parlamentswahl gewonnen hatte.
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Bundesinnenministerium bereits einen Sachstandsbericht veröffentlicht, der die Skepsis zahlreicher Organisationen gegenüber solchen Verfahren teilte. Schon dieser Bericht verwies auf rechtliche und praktische Hürden sowie die voraussichtlich hohen Kosten, die solche Verfahren verursachen würden. Die Reform GEAS wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Mai 2024 verabschiedet und kommt ab Juni 2026 zur Anwendung. (dpa/epd/mig) Leitartikel Politik
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