
Brot, Bett und Seife
Bundesgericht lässt Abschiebungen nach Griechenland zu
Dürfen junge, arbeitsfähige Migranten nach Griechenland abgeschoben werden – obwohl das Asylsystem dort als problematisch gilt? Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Es gelte der Maßstab: Brot, Bett und Seife.
Montag, 21.04.2025, 15:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 21.04.2025, 15:10 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesverwaltungsgericht stuft Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig ein. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem nicht vulnerablen Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab. (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24)
Die Männer hatten ihr Heimat in den Jahren 2017 und 2018 verlassen. Sie reisten über die Türkei nach Griechenland ein. Dort wurde ihnen internationaler Flüchtlingsschutz gewährt, und sie erhielten eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Später reisten die Flüchtlinge nach Deutschland weiter und stellten erneut Asylanträge.
Gerichte beurteilen Griechenland uneinheitlich
Das Bundesamt für Migration und Flüchtling lehnte die Anträge als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung zurück nach Griechenland an. Dagegen reichten die Männer Klagen ein. In den Vorinstanzen hatten sie keinen Erfolg. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ging davon aus, dass ihnen in Griechenland nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht.
Andere Gerichte hatten die Lage in Griechenland kritischer eingeschätzt. Seit Jahren wurde deswegen aus Deutschland nicht in großem Umfang nach Griechenland zurückgeschoben. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren bis heute, dass Migranten in Griechenland vor einer elenden Situation stünden. Bürokratische Prozesse versperrten den Zugang zu Grundrechten.
„Brot, Bett und Seife“ als Maßstab
Die Bundesrichter bestätigten die Einschätzung des hessischen VGH. Der Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland „Brot, Bett und Seife“ zur Verfügung stünden, sagte der Vorsitzende Richter Robert Keller. „Das ist nicht viel, das wissen wir auch. Das ist ein harter Maßstab.“
Nach Überzeugung des Senats sind die Lebensbedingungen in dem südeuropäischen Land jedoch nicht so, dass die Menschen in ihren Rechten aus der EU-Grundrechtecharta verletzt würden. Asylanträge alleinstehender, gesunder Schutzberechtigter dürften daher zurückgewiesen werden.
Pro Asyl bewertet die Lage düsterer
Nach einer Rückkehr nach Griechenland müssten sich die Menschen zwar durch einen Behördendschungel kämpfen, so die Bundesrichter. Es sei aber möglich, eine Unterkunft zu finden. Auch Zugang zu Essen und zu Arbeit lasse sich finden – sei es über Suppenküchen und die sogenannte Schattenwirtschaft.
Pro Asyl nannte die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar. „Wir kommen zu einer anderen Bewertung der Lage“, sagte Referent Andreas Meyerhöfer. „Wir wissen, dass die Leute zwangsläufig in der Verelendung landen.“ Wenn jetzt wieder mehr Menschen nach Griechenland abgeschoben würden, werde das die Lage noch verschärfen. (dpa/mig) Aktuell Recht
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