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Syrer in Berlin bejubeln den Sturz des Assad-Regimes © Stefan Frank/AFP

Flüchtlingspolitik

Baerbock fordert Ausnahmen für Heimatbesuche von Syrern

Wenn Flüchtlinge aus Deutschland zu Besuch in ihre Heimat reisen, droht ihnen hierzulande der Verlust des Schutzstatus. Für Syrer will Bundesaußenministerin Baerbock jetzt eine Ausnahmegenehmigung. Sie sollen sehen, ob sie für immer zurückkönnen. Union lehnt ab.

Sonntag, 12.01.2025, 15:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.01.2025, 15:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, syrischen Flüchtlingen Besuche in ihrem Heimatland zu ermöglichen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes müsse Flüchtlingen Gelegenheit gegeben werden, vor Ort selbst zu erkunden, ob sich für sie eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit eröffne, sagte sie beim Neujahrsempfang der Grünen-Bürgerschaftsfraktion im Hamburger Rathaus.

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„Ich hoffe, dass wir auch in einer Wahlkampfzeit die Möglichkeit finden, sehr pragmatisch zu sein und den Syrerinnen und Syrern, die das jetzt gern möchten, diese Ausnahmegenehmigung erteilen“, sagte die Außenministerin. „Wenn es darum geht, Syrien wiederaufzubauen, dann muss man natürlich schauen, wie es dort vor Ort ist.“ Derzeit könne niemand sagen, „wohin die Reise für Syrien geht“.

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Frei gegen Ausnahmen für Heimatbesuche von Syrern

Unionsfraktionsmanager Thorsten Frei (CDU) lehnt Baerbocks Vorstoß ab. „Es muss vollkommen klar sein, dass das die Bundesrepublik Deutschland prüfen muss, ob der Fluchtgrund weiterhin vorhanden ist oder ob er entfallen ist“, sagte Frei am Rande der Klausur der CDU-Spitze in Hamburg. „Deshalb kann es nicht sein, dass Menschen einzeln nach Syrien reisen und das für sich persönlich überprüfen“, fügte er hinzu. Der Staat müsse entscheiden, „ob die Voraussetzungen für Fluchtmigration vorhanden sind oder nicht“, sagte Frei. Dies sei Aufgabe des Auswärtigen Amtes gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium. „Die sind dafür verantwortlich. Die müssen diese Aufgabe erledigen.“

Frei sagte, der Flüchtlingsschutz werde auf Zeit vergeben. „Und wenn der Fluchtgrund entfallen ist, dann ist grundsätzlich auch dieser Flüchtlingsschutz zu widerrufen.“ Klar sei auch, dass bei Menschen, die schon länger in Deutschland und in den Arbeitsprozess integriert seien, nach den Kriterien der Fachkräfteeinwanderung vorgegangen werden müsse. „Ich halte nichts davon, dass man davon abweicht oder neue Regeln erfindet oder neue Fallkategorien erfindet. Das ist aus meiner Sicht nicht notwendig.“

Ausnahmen bisher nur bei zwingenden Gründen

Baerbock bezieht sich auf Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus. Das sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Wenn schutzberechtigte Personen in ihre Herkunftsländer reisen, gilt laut Asylgesetz die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Reise „sittlich zwingend geboten ist“. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus.

Baerbock hatte in der vergangenen Woche zusammen mit dem französischen Außenminister Jean-Noël Barrot im Auftrag der EU die syrische Hauptstadt Damaskus besucht. Gut vier Wochen nach dem Sturz von Langzeit-Herrscher Baschar al-Assad waren sie vom De-facto-Herrscher Ahmed al-Scharaa empfangen worden. (dpa/mig) Aktuell Politik

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