Arglistige Täuschung
Ausbürgerung von Ex-AfD-Mitarbeiter ist rechtens
Ein Ex-AfD-Mitarbeiter soll bei der Einbürgerung seinen russischen Pass verschwiegen haben. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung wehrte er sich gerichtlich – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt: Der Mann habe arglistig getäuscht.
Sonntag, 30.06.2024, 13:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 30.06.2024, 13:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Ex-Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten hat sich zunächst erfolglos gegen seine Ausbürgerung gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren die Rücknahme der Einbürgerung für rechtens erklärt und damit das Vorgehen der Berliner Senatsinnenverwaltung bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Az.: VG 25 L 329/24). Der Mann habe bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.
Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ex-Mitarbeiter seine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Er habe im Einbürgerungsverfahren seinen russischen Pass verschwiegen, hieß es. Demnach hatte der Mann im September 2019 bei einem Berliner Bezirksamt angegeben, nur die ukrainische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Im November 2022 wurde er Deutscher. Im April 2023 stießen Bundespolizisten am Flughafen Hamburg jedoch bei ihm auf einen russischen Reisepass. Daraufhin nahm der Innensenat die Einbürgerung wieder zurück.
Dagegen klagt der Ex-AfD-Mitarbeiter. Weil das Innenressort die sofortige Vollziehung der Rücknahme angeordnet hat, versuchte er im Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung zu erzielen – vergeblich. Es sei nach derzeitiger Lage davon auszugehen, dass die Entscheidung der Innenverwaltung rechtmäßig sei.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Mann war bis Anfang des Jahres Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt und besaß längere Zeit einen Hausausweis des Parlaments. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts verdächtigt ihn der Verfassungsschutz, dass er im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele.
Der Kläger bestreitet dies. Das bloße Bestreiten reicht aus Sicht der Richter aber nicht. Vielmehr ergäben sich „aus den auffälligen Einträgen in seinen Reisepässen, der ungewöhnlichen Einfuhr hoher Geldbeträge aus dem Ausland sowie seinen völlig substanzlosen Angaben“ zum Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zutreffen könnte, heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
Vorfälle wie dieser gaben Anlass für strengere Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag. So wird inzwischen beispielsweise überlegt, ob vor der Ausstellung eines Hausausweises für Mitarbeiter künftig der Verfassungsschutz regelmäßig um Erkenntnisse angefragt werden soll. Entschieden werden soll über die neuen Maßnahmen voraussichtlich in diesem Herbst. (dpa/mig) Aktuell Recht
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