Wahllokal, Wahlen, Bundestagswahl, Landtagswahl, Demokratie, Wahlrecht
Wahllokal © planet_fox @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Hildburghausen/Thüringen

Bekannter Rechtsextremist darf Landratskandidat sein

Laut Gesetz können Extremisten nicht zu Landräten gewählt werden. Ein Wahlausschuss hat einem bekannten Vertreter der rechtsextremen Szene dennoch die Teilnahme an einer Wahl gestattet. Ein Dossier des Verfassungsschutzes über den Extremisten habe man „zur Kenntnis genommen“.

Mittwoch, 24.04.2024, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12.06.2024, 12:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Ein vom Thüringer Verfassungsschutz als deutschlandweit bekannter Rechtsextremist und ehemaliger NPD-Funktionär bezeichneter Bewerber ist für die Kommunalwahl im Landkreis Hildburghausen zugelassen worden. Er kann damit bei den Wahlen am 26. Mai erneut als Landratskandidat antreten. Eine Mehrheit im zuständigen Wahlausschuss habe die Kandidatur von Tommy Frenck zugelassen, sagte der Wahlleiter des Landkreises, Mario Geitt, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Von den fünf Mitgliedern des Ausschusses hätten drei für die Zulassung von Frenck votiert, zwei dagegen, so Geitt.

Der 37-jährige Frenck ist seit Jahren eine zentrale Figur in der rechtsextremen Szene Thüringens. Er gilt etwa als Organisator von Rechtsrock-Konzerten. In der Vergangenheit wurde er in Verfassungsschutzberichten namentlich erwähnt, zuletzt auch im Jahr 2022.

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Den Mitgliedern des Wahlausschusses hatte der Thüringer Verfassungsschutz vor ihrer Entscheidung ein eigenes Dossier über Frenck zur Verfügung gestellt. Geitt sagte, diese sieben Seiten hätten die Ausschussmitglieder „zur Kenntnis genommen“. Die Entscheidung des Wahlausschusses ist nach Angaben Geitts unanfechtbar.

Proteste gegen Zulassung zur Wahl

Das Thüringer Kommunalwahlgesetz schließt Extremisten eigentlich von der Teilnahme an Bürgermeister- und Landratswahlen aus. Nach der geltenden Rechtslage „kann nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“.

Auch bei der Landratswahl 2018 war Frenck trotz dieser Rechtslage bereits als Landratskandidat zugelassen worden. Damals hatten sich fast 17 Prozent der etwa 54.500 Wahlberechtigen im Landkreis Hildburghausen für ihn als Landrat ausgesprochen. Gegen die mögliche Zulassung Frencks auch bei der nächsten Landratswahl hatte es in den vergangenen Tagen bereits Proteste gegeben. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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