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Abschiebeflug der EU-Grenzschutzagentur Frontex

Amtliche Zahlen

Nur 0,57 Prozent der Überstellungen scheitern am Widerstand des Abzuschiebenden

Abschiebungen scheitern in den allermeisten Fällen, weil der Zielstaat die Aufnahme verweigert oder weil Gerichte die Überstellung stoppen. Nur jeder 200. Abschiebungsversuch scheitert am Widerstand des Asylbewerbers.

Mittwoch, 10.04.2024, 12:14 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10.04.2024, 12:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Im vergangenen Jahr ist es den deutschen Behörden in der Mehrheit der Fälle nicht gelungen, Asylbewerber in den für ihr Verfahren zuständigen europäischen Staat zurückzuschicken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervor. Den Angaben zufolge stellte Deutschland 2023 insgesamt 74.622 Übernahmeersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln. Mit der Ausreise der Betroffenen endeten allerdings im vergangenen Jahr lediglich 5.053 Dublin-Verfahren, wie aus der Aufstellung der Bundesregierung hervorgeht.

Die fristgerechte Überstellung scheiterte in 38.682 Fällen, und zwar aus unterschiedlichen Gründen – etwa weil der Zielstaat diese stornierte oder weil eine Gerichtsentscheidung vorlag, die eine Überstellung untersagt. In 222 Fällen scheiterte eine rechtzeitige Überstellung am Widerstand des Abzuschiebenden.

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In 22.462 Fällen wurde die Übernahme durch den anderen Mitgliedstaat aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Darüber hinaus gab es 1.008 Fälle, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von sich aus ein deutsches Asylverfahren einleitete, etwa aus humanitären Gründen. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Fälle, für die im vergangenen Jahr Übernahmeersuchen gestellt wurden, auch bis zum Jahreswechsel abgeschlossen wurden. Überstellungen, die 2023 erfolgten, können auf Übernahmeanträge aus 2022 zurückgehen.

Meiste Überstellungen nach Österreich

Die Dublin-Verordnung regelt, dass ein anderes EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort einen Antrag auf Schutz gestellt hat oder zuerst eingereist ist. Eine Abschiebung muss danach innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die Frist kann nur im Ausnahmefall verlängert werden. Danach fällt der Asylbewerber in die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Um diese Frist verstreichen zu lassen, gewähren beispielsweise Kirchen das sogenannte Kirchenasyl.

Die meisten Dublin-Überstellungen erfolgten nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Österreich (1.534). Nach Italien brachte Deutschland im ganzen Jahr lediglich elf Asylbewerber – bei insgesamt 15.479 Übernahmeersuchen.

Deutschland setzt auf EU-Asylreform

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, die Bundesregierung stehe im Austausch mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, um Verbesserungen bei der Durchführung des Dublin-Verfahrens zu erzielen.

Dass die Dublin-Überstellungen und andere Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in den vergangenen Jahren mehr schlecht als recht funktioniert haben, ist ein Grund für die nun geplante umfassende Reform. Über die Neuerungen, zu denen unter anderem Asylprüfungen an den EU-Außengrenzen für Menschen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote gehören, stimmt das Europäische Parlament am Mittwoch ab. (epd/mig) Aktuell Panorama

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