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Polizeihochschule NRW © MiG

Schikane gegen Dozentin?

Trotz Urteil: Aslan darf nicht an Polizei-Hochschule NRW lehren

Nach einem umstrittenen Tweet wurde Dozentin Aslan der Lehrauftrag an der Polizeihochschule NRW entzogen – laut Gericht unrechtmäßig. Dennoch darf sie dort nicht dozieren, weil jetzt ihre Schule ihr die Tätigkeit verweigert – wegen „Lehrermangel“. Wahrheit oder Schikane?

Sonntag, 07.01.2024, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 07.01.2024, 11:52 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Obwohl ihr Rauswurf an der Polizei-Hochschule NRW durch das Land rechtswidrig war, tritt Dozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag für das angelaufene Semester nun doch nicht an. „Sie hat uns für dieses Semester schriftlich abgesagt“, schilderte ein Hochschulsprecher am Freitag auf Anfrage.

Aslans Anwalt Patrick Heinemann erläuterte, seine Mandantin sei hauptberuflich Lehrerin und im Beamtenstatus tätig. Ihre Schulleitung habe Bahar Aslan mitgeteilt, dass sie den Lehrauftrag an der Hochschule nicht antreten könne, da Lehrermangel an der Schule bestehe. Man habe ihr dargelegt, dass sie bereits in die schulische Planung einbezogen sei, diese nicht umgestellt werden könne und eine Nebentätigkeit Aslans als Dozentin mit der Schulplanung kollidieren würde.

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Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, dass Aslan die NRW-Polizeihochschule in Gelsenkirchen über ihren Schritt informierte. Der WDR meldete daraufhin, ihre Schule habe ihr diese Nebentätigkeit untersagt. Aslans Anwalt sagte der Deutschen Presse-Agentur, offenbar habe die Schulleitung angenommen, dass die Lehrerin vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos sein werde und ihr der Lehrauftrag entzogen bleibe. Die Schule habe sie jedenfalls vor Ort voll eingeplant.

Schikane der Schulbehörden?

In den sozialen Netzwerken erhält Aslan „volle“ Solidarität. Zahlreiche Nutzer halten die von der Schule vorgehaltene Kollision der Lehrer- und der Nebentätigkeit als Dozentin als vorgeschoben. „War doch klar, dass da noch was kommt“, kommentiert etwa der Account „not available“ den Sachverhalt auf X (ehem. Twitter). Eine andere schreibt: „Wow. Das ist krass. Volle Soli“.

Aslan weist auf eine weitere mögliche Schikane der Schulbehörden hin. Gegen sie sei ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, weil sie keine Nebentätigkeitsgenehmigung eingereicht hätte, „obwohl allen Beteiligten von Beginn an klar war, dass ich für den Lehrauftrag keine Nebentätigkeitsgenehmigung brauche, sondern den Lehrauftrag lediglich anzeigen muss, da es sich um eine ‚wissenschaftliche Tätigkeit‘ handelt“, schreibt sie auf X.

Rauswurf war rechtswidrig

Im Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in entschieden, dass der Rauswurf der Dozentin rechtswidrig war. Das OVG hatte damit eine Beschwerde des Landes gegen einen Beschluss aus der Vorinstanz zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sah die Dozentin im Recht. Auslöser des Falls war eine Äußerung Aslans auf der Plattform Twitter, die inzwischen X heißt. Dort schrieb sie: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

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Umstrittener Tweet von Bahar Aslan

Nach Auffassung des OVG hat das Land bei Aslan nach diesem Beitrag zwar auf Mängel bei ihrer Eignung für die Wahrnehmung des Lehrauftrags schließen können. Bei dem Widerruf des Lehrauftrags habe das Land sich aber rechtswidrig auf „fehlerhafte Weise auf weitere – sachfremde – Umstände gestützt“. Es sei keine Nebentätigkeitsgenehmigung erforderlich für den Lehrauftrag, der Entzug könne damit nicht begründet werden. Auch seien Drohungen gegenüber der Hochschule kein Grund für ein Aus. Der Fall Aslan hatte eine Debatte entfacht und wurde im Netz kontrovers diskutiert.

Der Hochschulsprecher sagte, es seien dort mehr als 1.500 Lehrbeauftragte tätig. „Frau Aslan war mit einem sehr geringen Umfang von 24 Unterrichtsstunden à 45 Minuten vorgesehen.“ Die Dozentin war für das Thema Interkulturelle Kompetenz eingeplant. Sie habe der Hochschule in ihrer Absage für dieses Semester auch mitgeteilt, dass sie zu einem möglichen Einsatz in kommenden Semestern derzeit keine verbindlichen Angaben machen könne – und habe dabei auf Angebote anderer Universitäten verwiesen. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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