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Absage an Arbeitspflicht

Experte: Überzogene Erwartungen an Arbeitspflicht für Geflüchtete

Die Aufhebung von Arbeitsverboten für Geflüchtete wird nach Ansicht des Arbeitsmarktexperten Brücker nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Beschäftigtenzahlen führen. Das Problem seien langen Asylverfahren. Arbeitspflichten erteilt er eine Absage: rechtlich nicht möglich.

Von Donnerstag, 12.10.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.10.2023, 16:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Arbeitsmarktexperte Herbert Brücker warnt vor zu hohen Erwartungen an eine schneller greifende Arbeitserlaubnis oder gar verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Geflüchtete. „Natürlich wird die Zahl der Asylsuchenden, die eine Arbeit aufnehmen, steigen, wenn man die rechtlichen Hürden nimmt“, sagte der Leiter des Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“ am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag dem „Evangelischen Pressedienst“: „Aber die Beseitigung der rechtlichen Hürden wird nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Beschäftigung führen.“

Die Beschäftigungszahlen gingen nicht „schnell nach oben“, nur weil man die Arbeitsaufnahme erlaube, sagte der Professor für Volkswirtschaftslehre an der Berliner Humboldt-Universität. Gleichwohl befürworte er den Abbau solcher Beschränkungen – nicht erst nach neun oder sechs Monaten, sondern am besten direkt nach der Registrierung. „Man sieht das an den Geflüchteten aus der Ukraine: Sie dürfen sofort einen Job annehmen – und viele tun das auch“, betonte er. Allerdings liege die Zahl der Geflüchteten mit Job bei den Ukrainerinnen und Ukrainern nach einem Jahr nur 10 bis 15 Prozentpunkte über den Werten von Asylsuchenden aus anderen Ländern.

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Problem: Dauer von Asylverfahren

Deutschland verfolge grundsätzlich eine nachhaltigere Strategie, als Geflüchtete sofort in Arbeit zu bringen, erläuterte Brücker. Es gehe darum, dass die Menschen zunächst mit Integrations- und Sprachkursen und später auch Aus- und Weiterbildungen fit für den deutschen Arbeitsmarkt gemacht werden sollen. „Wir haben ja in allererster Linie einen Fachkräftemangel und wollen nicht, dass alle Geflüchtete am Ende vor allem in prekären Jobs landen.“ Ein enormer Hinderungsgrund für die Integration in den Arbeitsmarkt sei die lange Dauer von Asylverfahren: „Die Rechtsunsicherheit für Firmen, die auch in ihre Arbeitnehmer investieren, ist zu groß.“

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Von verpflichtenden gemeinnützigen Arbeiten für Geflüchtete – wie von einigen Landesregierungen und auch Verbänden gefordert – hält Brücker wenig. Denn dadurch entziehe man die Menschen zum einen dem ersten Arbeitsmarkt. Zum anderen sei es rechtlich extrem schwierig. Denn in Deutschland gebe es keine gesetzliche Arbeitspflicht. Eine verpflichtende gemeinnützige Arbeit sei auch nur zulässig, wenn sie „wettbewerbsneutral“ sei. „Sobald etwas von einem privaten Unternehmen übernommen werden kann, wie das Pflegen von Grünanlagen durch eine Gärtnerei, ist gemeinnützige Arbeit nicht zulässig“, erklärte der Volkswirtschaftler. (epd/mig) Aktuell Wirtschaft

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