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Resolution

EU-Parlament fordert Seenotrettungsmission auf dem Mittelmeer

Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten. Eine staatlich organisierte Seenotrettung gibt es dort dennoch nicht. Das soll sich nach dem Willen des EU-Parlaments ändern. Auch die Kriminalisierung von Seenotrettern soll enden.

Sonntag, 16.07.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 16.07.2023, 13:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das EU-Parlament hat sich für die Einrichtung einer Such- und Rettungsmission im Mittelmeer ausgesprochen. Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten stimmte am Donnerstag in Straßburg für eine Resolution, in der eine Mission zur Rettung von Flüchtlingen und Migranten gefordert wird. Es brauche eine „europäisch koordinierte Seenotrettungsmission, mit der die Kräfte der Mitgliedstaaten gebündelt und durch Frontex unterstützt werden“, erklärte die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel.

Die Resolution folgte auf die Schiffskatastrophe vor der griechischen Küste im Juni, bei der mutmaßlich Hunderte Flüchtlinge und Migranten ertrunken waren. Die Abgeordneten riefen dazu auf, die Überlebenden über den EU-Solidaritätsmechanismus auf aufnahmebereite Mitgliedsstaaten zu verteilen.

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Seenotretter reichen Beschwerde bei EU-Kommission ein

Neben der Seenotrettungsmission forderten die Parlamentarier auch, die Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung zu beenden. Die EU-Staaten sollten ihre Häfen für die Schiffe der privaten Seenotretter offen halten. Mehrere Hilfsorganisationen haben wegen der Behinderung der Seenotrettung eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Organisationen werfen Italien vor, nicht im Einklang mit EU-Recht zu handeln.

Die italienische Regierung hat Anfang des Jahres ein neues Gesetz mit Vorschriften zu Rettungseinsätzen auf dem Mittelmeer eingeführt. Es sieht unter anderem vor, dass Schiffe nach einer Rettungsaktion direkt einen vorgegebenen Hafen ansteuern und keinen weiteren Booten zu Hilfe kommen. Zudem wiesen die italienischen Behörden den Hilfsorganisationen zuletzt häufig einen von dem Einsatzort weit entfernten Hafen zu.

Seenotretter: Seenotschiffe 20 Tage festgesetzt

Laut EU-Recht kann die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, wenn diese geltendes EU-Recht brechen. Auch Einzelpersonen sowie Organisationen können deswegen Beschwerden einreichen. Die Kommission ist aber nicht verpflichtet, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Nach Angaben von „Ärzte ohne Grenzen“ haben die italienischen Behörden seit Anfang des Jahres fünf Such- und Rettungsschiffe für jeweils 20 Tage festgesetzt. Auch seien Geldstrafen verhängt worden. Die Beschwerde wird auch von Oxfam Italien, der italienischen Hilfsorganisation Emergency sowie Asgi, einer Organisation zur juristischen Unterstützung Geflüchteter, mitgetragen.

Zusammenarbeit mit Libyen beenden

Die Parlamentarier sprachen sich außerdem dafür aus, die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache zu beenden. „Es ist inakzeptabel, dass die EU Kriminelle finanziert, die in Schmuggel und Menschenhandel verwickelt sind“, sagte Erik Marquardt (Grüne). Die Resolution hat einen appellativen Charakter und bringt kein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg.

Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. Seit Beginn des Jahres kamen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) fast 1.900 Menschen bei der Überfahrt ums Leben oder werden vermisst. Seit 2014 waren es den Angaben zufolge mehr als 27.600 Menschen. Eine staatlich getragene Seenotrettungsmission gibt es derzeit nicht. (epd/mig) Leitartikel Politik

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