Symbolische Änderung
Ampel will Einwanderungs-„Begrenzung“ aus Aufenthaltsrecht streichen
Das Aufenthaltsgesetz dient der „Steuerung und Begrenzung“ von Einwanderung. Die Ampel-Koalition will das Wort „Begrenzung“ ersatzlos streichen. Die Änderung hat nur symbolischen Charakter, Unionsparteien sind trotzdem dagegen.
Mittwoch, 21.06.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.06.2023, 16:33 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Im Aufenthaltsgesetz soll künftig lediglich von einer „Steuerung“, aber nicht mehr von einer „Begrenzung“ der Zuwanderung die Rede sein. Diese und andere Details sind Teil eines umfangreichen Änderungsantrags der Ampel-Fraktionen zum Entwurf für die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der am Mittwoch vom Innenausschuss des Bundestages beschlossen wurde.
Bislang heißt es in Artikel 1 des Aufenthaltsgesetzes: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Die Streichung von „und Begrenzung“ spiegele wider, dass ein „sowohl an den gesamtwirtschaftlichen Interessen Deutschlands als auch an Humanität ausgerichtetes Einwanderungsrecht ein wichtiges Anliegen und Ziel der Regierungskoalition ist“, begründen die Ampel-Fraktionen die Änderung, die dem Vernehmen nach ein besonderes Anliegen der Grünen war.
Auch wenn diese Änderung nach Einschätzung von Innenpolitikern eher symbolischen Charakter hat, gab es daran Kritik. Das sei „gerade in der aktuellen Migrationskrise das völlig falsche Signal“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, am Rande der Sitzung. Die CSU-Politikerin kritisierte auch die von den Ampel-Fraktionen vorgeschlagenen erweiterten Möglichkeiten für einen „Spurwechsel“. Sie sagte, damit werde „legale und illegale Zuwanderung“ vermischt. „Die zentralen Änderungen betreffen nicht Fachkräfte, sondern Geringqualifizierte und Asylbewerber ohne Schutzbedarf“, fügte sie hinzu.
Union stört sich an Zweckwechsel
Die Union stört sich außerdem daran, dass es auch jemandem, der mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist ist, möglich sein soll, nachträglich in die Erwerbsmigration zu wechseln – sogenannter Zweckwechsel. „Während die unkomplizierten Regelungen für den Spur- und Zweckwechsel sofort für mehr Menschen auf dem Arbeitsmarkt sorgen, müssen die großen Prestigeprojekte, wie zum Beispiel die Chancenkarte, zeitnah umgesetzt werden“, betonte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dürfe daher Investitionen in die „Einwanderungs- und Integrationsinfrastruktur“ nicht verhindern.
Über den Gesetzentwurf soll an diesem Freitag abschließend im Plenum des Bundestages beraten werden. Auf Wunsch der SPD gibt es eine namentliche Abstimmung. Dies „bietet die Chance, dass sich alle Fraktionen zu einem modernen Einwanderungsrecht bekennen“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann. Die geplante Reform halte „für den gesamten Arbeitsmarkt passgenaue Lösungen“ bereit.
FDP macht sich stark für Chancenkarte
Vor allem die FDP hatte sich für die darin vorgesehene Einführung einer sogenannten Chancenkarte stark gemacht. Diese ermöglicht Arbeitssuchenden die Einreise, die über ein Punktesystem ausgewählt werden, wobei es Punkte unter anderem für Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Berufsausbildung gibt.
Leichter werden soll der Familiennachzug für Angehörige von Fachkräften. Hier sollen – vorausgesetzt der Lebensunterhalt ist gesichert – nicht nur Ehepartner und Kinder kommen dürfen, sondern auch Eltern und Schwiegereltern der Fachkraft. (dpa/mig) Aktuell Politik
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