667 Vorgänge
Viel Arbeit für Team der Antidiskriminierungsstelle im Norden
Den Toilettenschlüssel aufgrund der Hautfarbe verweigert, wegen des Alters von ehrenamtlicher Tätigkeit abgehalten: Wieder haben sich Hunderte im Norden an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Leiterin Samiah El Samadoni hat konkrete Forderungen an die Landesregierung.
Donnerstag, 25.05.2023, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 25.05.2023, 15:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Diskriminierungen wegen Behinderung, ethnischer Herkunft oder des Geschlechts haben zuletzt Schwerpunkte der Antidiskriminierungsstelle in Schleswig-Holstein gebildet. „Rassistisch diskriminiert wurde eine schwarze junge Frau, der die Benutzung einer Toilette in einem Gastronomiebetrieb verweigert worden war“, sagte Leiterin Samiah El Samadoni am Donnerstag bei der Vorstellung ihres jüngsten Tätigkeitsberichts.
Der Frau wurde auf mehrmaliges Nachfragen der zum Öffnen der Toilette erforderliche Schlüssel verweigert. „Ihrem weißen Freund wurde dann allerdings wenige Momente später der Schlüssel ausgehändigt, als er danach fragte“, sagte El Samadoni. Der Betreiber habe keine Bereitschaft gezeigt, der Angelegenheit nachzugehen.
667 Vorgänge im Berichtszeitraum 2021/2022
Hunderte Menschen haben sich in den vergangenen beiden Jahren an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Im Berichtszeitraum 2021/2022 habe es 667 Vorgänge gegeben, sagte El Samadoni. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren bedeutete das einen leichten Rückgang um 31 Fälle.
El Samadoni sprach sich dafür aus, auf Landesebene für ausgrenzendes Verhalten Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände zu schaffen, etwa bei rassistischen Diskriminierungen beim Einlass in Diskotheken oder auf dem Wohnungsmarkt. „Gerade wenn vermehrt auf den Zuzug von Personal aus dem Ausland gesetzt werde, um dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, wäre dies auch ein wichtiges Signal.“ Sehr häufig scheuten Opfer von Diskriminierung eine Klage aufgrund des Kostenrisikos im Falle einer Niederlage vor Gericht.
Öffentliche Arbeitgeber nehmen Schadensersatz in Kauf
Vor dem Hintergrund der älter werdenden Gesellschaft werden auch Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten immer problematischer. El Samadoni berichtete von einem aktiven Triathleten im Alter von Ende 60, dem eine Kampfrichter-Ausbildung verwehrt wurde. „Auch ein selbstständiger, fitter und flexibler Unternehmer war betroffen, der sich als ehrenamtlicher Sozialrichter betätigen wollte.“ Im Norden gelte für diese eine Altersgrenze von 73 Jahren. In anderen Bundesländern gebe es überhaupt keine Altersgrenze.
Ein Problem sind nach Ansicht El Samadonis öffentliche Arbeitgeber, die bei Stellenausschreibungen gegen die Einladungspflicht von Menschen mit Behinderung verstoßen. „Häufig nahm man es billigend in Kauf, auf Schadenersatz verklagt zu werden, da dieser auf maximal drei Brutto-Monatsgehälter gedeckelt ist.“ El Samadoni berichtete von einer schwerbehinderten Frau, die dreimal nicht von einer Kreisverwaltung zum Auswahlgespräch eingeladen worden sei. Sie habe vor Gericht pro ausgefallenem Gespräch 2000 Euro erstritten.
„Perle“ zum Reinigen von zwei Ferienwohnungen gesucht
Beratungsthema waren auch Stellenausschreibungen, die gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung verstießen. Diese müssten in ihren Formulierungen inklusiv männlich, weiblich und divers berücksichtigen. „Betroffen waren auch ein juristischer Lehrstuhl und eine Rechtsanwaltskanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt“, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Gleich doppelt diskriminierend war eine Stellenausschreibung mit dem Titel „Putzfee und Gartenzwerg gesucht“. Darin sei eine „Perle“ zum Reinigen von zwei Ferienwohnungen gesucht worden, sagte El Samadoni. „Ich weiß manchmal nicht, wo ich anfangen soll beim Thema Diskriminierung.“ Die verantwortliche Immobilienverwaltung habe geantwortet, die Anzeige sei mit kreativ humorvollem Augenzwinkern verfasst worden.
Sinti erstritt 1.000 Euro von Fitnessstudio
Bei Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft hat die Antidiskriminierungsstelle beispielsweise auch der Fall einer Frau der deutschen Minderheit der Sinti beschäftigt, der ein Fitnessstudio die Mitgliedschaft verweigerte. Diese erstritt öffentlichkeitswirksam 1.000 Euro, sagte El Samadoni.
In den Jahren 2021 und 2022 bekam die Stelle geschätzt auch etwa 280 Petitionen im Zuge der Corona-Pandemie. Mit dem Ende der Schutzmaßnahmen gebe es entsprechende Eingaben nicht mehr, sagte El Samadoni. „Das Thema Corona wurde für eine Spaltung der Gesellschaft genutzt und hat auch wirklich Folgen in der Gesellschaft hinterlassen.“ Dass der Staat bei Teilen der Bevölkerung zum Feindbild geworden sei, erfülle sie mit Sorgen. Es habe aber auch berechtigte Eingaben gegeben. (dpa/mig) Aktuell Panorama
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