Richter, Hammer, Justiz, Urteil, Entscheidung, Rechtsprechung, Gesetz
Richterhammer (Symbolfoto) © MiamiAccidentLawyer @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Terroranschlag geplant

21-jähriger Neonazi zu Jugendstrafe verurteilt

In seinem Kinderzimmer hatte er Sprengkörper für einen Anschlag gebastelt. Als der junge Mann dem Verfassungsschutz auffiel, beschäftigte er sich bereits mit der Suche nach einem Anschlagsziel. Jetzt wurde er verurteilt. Das Gericht ergründete dabei seine Psyche.

Dienstag, 09.05.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.05.2023, 13:38 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Wegen der Planung eines Terroranschlags ist ein Rechtsextremist aus Nordhessen am Montag vom Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit selbst gebauten Sprengsätzen Anschläge verüben wollte, um einen Bürgerkrieg zu entfachen. Zudem versuchte der heute 21-Jährige, eine terroristische Vereinigung zu gründen.

Seit seiner Festnahme im September 2021 habe sich der Mann positiv entwickelt, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats in seiner Urteilsbegründung. Die Verhandlungen in dem aufwendigen Prozess seien für ihn eine Art Therapiesitzung gewesen, die erhaltene Aufmerksamkeit habe dem Mann sichtlich gut getan. Er nehme zudem an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teil.

___STEADY_PAYWALL___

Bombe im Kinderzimmer gebaut

Ein Geheimagent des Verfassungsschutzes war dem Mann auf die Spur gekommen, der in Chats nach Mitstreitern für eine von ihm geführte „Atomwaffen Division Hessen“ suchte. Anhänger der „Atomwaffen Division“ (AWD) vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung. Sie streben laut dem Richter einen Bürgerkrieg an, in dem alle Menschen, die ihrem Feindbild entsprechen – etwa Juden und Homosexuelle -, getötet werden sollen. 2019 soll die AWD Deutschland Morddrohungen gegen zwei Grünen-Politiker aus dem Bundestag ausgesprochen haben.

Der nun verurteilte Mann hatte bis zu seiner Festnahme bei seinen Eltern gelebt. In seinem Kinderzimmer baute er laut der Urteilsbegründung Sprengkörper mit enormer Explosionskraft, zum Teil versehen mit gefährlichen Stahlkugelsplittern. Zudem versuchte er im Internet, Schusswaffen für seinen Anschlag zu kaufen. Wo genau er diesen verüben wollte, wusste er noch nicht, ihm schwebten der Bundestag oder Schulen vor. „Er spielte die Szenarien in Gedanken durch“, so der Vorsitzende Richter.

Richter ergründet Psyche des Täters

Die Familie lebte laut dem Gericht religiös, ging regelmäßig in die Kirche, vor jedem Essen wurde gebetet. Doch die Mutter habe ihre kleinen Kinder geschlagen, später seelische Gewalt ausgeübt. „Die Nahrungszubereitung war die einzige positive Zuwendung“, formulierte es der Richter. Auch vom Vater habe es immer wieder Ohrfeigen gegeben. Der Junge habe sich nach Aufmerksamkeit gesehnt, sich in der Familie und später auch in der Schule ausgegrenzt gefühlt.

Bereits im Grundschulalter entwickelte sich der Urteilsbegründung zufolge in ihm Hass. Mit Beginn der Pubertät interessierte er sich demnach zunehmend für Pyrotechnik, Militär und Nationalsozialismus. Er kleidete sich mit Springerstiefeln und Tarnanzug, aus seiner rechtskonservativen Haltung wurde Rechtsextremismus, was er auch offen zeigte. Bei der AWD habe er seine innere Heimat gefunden, sagte der Richter. Gewalt und das Töten hätten ihn fasziniert. Er schaute sich nach Angaben des Richters Videos von Attentaten und Hinrichtungen an.

Bei der Festnahme „gegrinst“

Nach seiner Festnahme fanden die Ermittler bei ihm auch etliche Videos und Fotos, die Kinderpornografie zeigen. Dazu läuft noch ein Strafverfahren gegen ihn. Bei seiner Festnahme damals grinste der junge Mann die Ermittler an und meinte, dies fördere sein Image.

Nun, 20 Monate später, nahm er das Urteil des Oberlandesgerichts sofort an, die Bundesanwaltschaft erklärte jedoch noch keinen Verzicht auf Rechtsmittel. Sie hatte in dem Prozess eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert, die Rechtsanwältin plädierte für eine Haftdauer von drei Jahren und sechs Monaten. (dpa/mig) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)