Amtliche Statistik
EU-Länder erkennen deutlich mehr Asylbewerber als schutzberechtigt an
EU-Staaten haben im vergangenen Jahr deutlich Menschen als schutzberechtigt anerkannt. Das geht aus amtlichen Statistiken von Eurostat hervor. Die meisten Schutzberechtigten kamen aus Syrien und Afghanistan. Ukrainer müssen keinen Asylantrag stellen.
Donnerstag, 27.04.2023, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 27.04.2023, 14:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
In den 27 EU-Staaten haben 2022 deutlich mehr Menschen Asyl oder einen anderen Schutzstatus erhalten als im Vorjahr. Wie die Statistikbehörde Eurostat am Donnerstag in Luxemburg mitteilte, nahm die Zahl der positiven Entscheidungen um 40 Prozent auf 384.245 zu. 2021 lag der Wert demnach bei 275.040. In den vorherigen Jahren war die Zahl stets leicht zurückgegangen.
Mit einem Anteil von 41 Prozent (159.365) stellte Deutschland die meisten positiven Bescheide aus. Es folgten Frankreich (13 Prozent), Italien (10) und Spanien (9).
44 Prozent aller Migranten, die einen Schutzstatus erhielten, wurden nach Eurostat-Angaben als Flüchtling anerkannt. 31 Prozent bekamen subsidiären und 25 Prozent humanitären Schutz. Subsidiärer Schutz wird in Deutschland unter anderem dann gewährt, wenn Betroffenen im Herkunftsland Folter oder Todesstrafe droht. Fast jeder Dritte derjenigen, die einen Schutzstatus erhielten, kam aus Syrien (29 Prozent), 23 Prozent kamen aus Afghanistan und 6 Prozent aus Venezuela.
Ukrainer müssen keinen Asylantrag stellen
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen in der EU wegen des russischen Kriegs gegen das Land kein Asyl beantragen. Stattdessen wird ihnen ohne langwieriges Verfahren unkompliziert Schutz gewährt. So haben Ukrainer unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft und auf eine Arbeitserlaubnis.
Menschenrechtler kritisieren die Benachteiligung von Schutzsuchenden aus anderen Ländern. Während für Menschen mit ukrainischem Pass die gesamte Grundversorgung sowie Integrationsangebote offen stünden, müssten andere Geflüchtete viele Jahre in der Asyl-Warteschleife ausharren, ehe ihr Asylverfahren abgeschlossen werde. Diese Ungleichbehandlung sei nicht vermittelbar. (dpa/mig)
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