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Nazis in Amtsstuben

Bund will Extremisten schneller aus öffentlichem Dienst entfernen

Polizisten mit rechtsextremen Einstellungen, AfD-Wähler in Amtsstuben – Eine Gesetzesänderung soll helfen, Beamte mit extremistischen Einstellungen schneller aus dem Dienst zu entfernen. Die Länderkammer begrüßt den Vorstoß, Hessens Innenminister Beuth zweifelt das Vorhaben an.

Sonntag, 02.04.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 01.04.2023, 13:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Bund will künftig Extremisten schneller aus seinem öffentlichen Dienst entfernen und stößt damit auf grundsätzliche Zustimmung der Länder. Das machte der Bundesrat am Freitag in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich, mit dem das Disziplinarrecht geändert werden soll. Danach können die zuständigen Behörden künftig alle Disziplinarmaßnahmen per Verfügung aussprechen und müssen dafür nicht mehr langwierige Disziplinarklagen vor Verwaltungsgerichten erheben.

Dies gilt für alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts. Die Betroffenen können sich dagegen im Anschluss vor Verwaltungsgerichten zur Wehr setzen. Die Länderkammer bat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme, zu prüfen, ob auch die richterrechtlichen Vorschriften angepasst werden sollten.

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Beuth bezweifelt Erreichen des Gesetzesziels

„Der öffentliche Dienst duldet keine Extremisten in den eigenen Reihen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Bundesrat. Dieses wichtige Signal werde mit der Reform gesetzt. „Jeder Extremismusfall im öffentlichen Dienst muss klare und vor allen Dingen schnelle Konsequenzen haben.“ Derzeit dauerten Disziplinarklagen in der Bundesverwaltung im Durchschnitt aber vier Jahre, in Einzelfällen sogar noch deutlich länger.

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Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) versicherte, die Zielsetzung des Gesetzes werde von den Ländern grundsätzlich geteilt. Es sei aber zu bezweifeln, dass dieses zu einer nennenswerten Beschleunigung der Verfahren führen werde. Das gelänge nur, wenn die Betroffenen keine Rechtsmittel gegen ihre Entlassung aus dem Staatsdienst einlegen würden. „Die Vorstellung aber, dass eine nennenswerte Anzahl von Beamtinnen und Beamten die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme – im Wortsinne – klaglos hinnehmen, erscheint mit Blick auf das ersichtliche Interesse am Fortbestand des Dienstverhältnisses als fernliegend.“ (epd/mig) Aktuell Politik

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