In Polen
Unerträgliche Ungerechtigkeit
Die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und aus anderen Ländern ist bekannt. In Polen ist sie jedoch besonders schmerzhaft sichtbar.
Von Marita Fischer Mittwoch, 01.03.2023, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 01.03.2023, 9:00 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Nicht alle Schutzsuchenden sind gleich. Zumindest suggeriert das die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden aus der Ukraine und Schutzsuchenden aus anderen Teilen der Welt. Die einen erhalten ohne bürokratischen Aufwand und individuelle Prüfungen ein Bleiberecht in Deutschland. Die anderen müssen den monatelangen, kräftezehrenden und ergebnisoffenen Asylprozess über sich ergehen lassen. Die einen dürfen sofort arbeiten, die anderen noch nicht einmal ihren Aufenthaltsort innerhalb der Republik selbst wählen. Allein der Reisepass – also die Nationalität – der jeweiligen Schutzsuchenden ist ausschlaggebend dafür, in welche Kategorie sie einsortiert werden. Ukrainer:innen werden gegenüber Schutzsuchenden aus anderen Staaten rechtlich und tatsächlich „bevorzugt“.
Im März 2022 aktivierte die EU die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, die Schutzsuchenden mit ukrainischem Pass einen leichteren rechtlichen Zugang in europäische Aufnahmestaaten ermöglicht. Eine angemessene Reaktion auf die russische Invasion. Eine menschenfreundliche Behandlung für diejenigen, deren Heimat zerstört und deren Leben bedroht ist. Anders sieht die Behandlung von Schutzsuchenden aus anderen Kriegs- und Krisengebieten aus. Auch ihre Heimat ist aus unterschiedlichen Gründen für sie unbewohnbar geworden und sie haben sich auf den oft jahrelangen, beschwerlichen Weg in Richtung Europa gemacht, wo sie sich ein Leben in Sicherheit und Würde erhoffen.
In Deutschland angekommen, bietet man ihnen jedoch kaum Platz in der Gesellschaft. Es gibt für sie z. B. keinen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt oder zivilgesellschaftliche Angebote. Stattdessen wartet der kräftezehrende, langwierige und verwirrende Asylprozess, der eher auf das Finden eines Abschiebegrundes bzw. die Nichtgestattung eines Schutzstatus ausgelegt ist, als eine unkomplizierte Eingliederung in die neue Wahlheimat ermöglicht, auf sie.
„Da Menschen aus der Ukraine, genauso wie aus Afghanistan, Syrien oder dem Jemen, vor Krieg, Verfolgung und Terror fliehen, müssen Rassismus, Islamfeindlichkeit und neokoloniale Diskriminierung Ursachen für die Ungleichbehandlung sein.“
Außerdem gilt für Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben (weil sie aufgrund ihres Passes nicht die „Privilegien“ der Massenzustrom-Richtlinie genießen) eine Residenzpflicht – sie werden per Quotenregelung in ein Bundesland umverteilt und müssen dort in einer ihnen zugeteilten Unterkunft für Geflüchtete leben. Diese sind oft überfüllt, bieten wenig Privatsphäre und die hygienischen Bedingungen sind teils miserabel. Da Menschen aus der Ukraine, genauso wie aus Afghanistan, Syrien oder dem Jemen, vor Krieg, Verfolgung und Terror fliehen, müssen Rassismus, Islamfeindlichkeit und neokoloniale Diskriminierung Ursachen für die Ungleichbehandlung sein.
Missgunst gegenüber Menschen aus der Ukraine wäre jedoch fehl am Platz. Ukrainer:innen werden so behandelt, wie auch andere schutzsuchende Menschen behandelt werden wollen – so wie es Menschenrechtsstandards verlangen. Die Enttäuschung und Frustration der diskriminierten Gruppen über die systematische Ungleichbehandlung sind daher verständlich.
Von Anfang an ungerecht
„Die rassistische Ungleichbehandlung fängt aber nicht erst im Aufnahmeland Deutschland an. Polen ist Transitland für viele Schutzsuchende.“
Die rassistische Ungleichbehandlung fängt aber nicht erst im Aufnahmeland Deutschland an. Polen ist Transitland für viele Schutzsuchende. Im Süden teilt Polen eine 526 Kilometer lange Grenze mit der Ukraine. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges wurden rund 8,5 Millionen Grenzübertritte zu Fuß, per Bus, Auto oder Zug nach Polen registriert. Im Osten grenzt Polen an Belarus. Die sog. „Östliche Landroute“, neben der Balkanroute und dem Weg über das Mittelmeer, eine der meistgenutzten Migrationsrouten nach Westeuropa, führt über Belarus und Polen nach Westeuropa. 186 Kilometer der Grenze verläuft über Land. Dort steht ein über 5 Meter hoher, Stacheldrahtzaun, zusätzlich gesichert mit Kameras, Bewegungsmeldern und seismischen Sensoren. Die Abschottungs-Technologien wurde auch von der EU finanziert.
Die Realität für ukrainische Flüchtende und Schutzsuchenden aus anderen Ländern, die über die „Östliche Landroute“ nach Polen gelangen, könnte kaum unterschiedlicher -kaum ungerechter sein.
Klaviermusik im Süden, Grenzmauer im Osten
„Die EU ließ sich erpressen und antwortete auf die Misshandlung Lukaschenkos ihrerseits mit Misshandlungen der instrumentalisierten Schutzsuchenden.“
Im Sommer 2021 missbrauchte der belarussische Machthaber Lukaschenko, Schutzsuchende aus dem Nahen Osten für sein politisches Kalkül. Um Druck auf die EU aufzubauen, wurden Flüge aus Krisenregionen nach Minsk gechartert und die Schutzsuchenden dann an die polnische Grenze getrieben. Die EU ließ sich erpressen und antwortete auf die Misshandlung Lukaschenkos ihrerseits mit Misshandlungen der instrumentalisierten Schutzsuchenden. Gewalt und illegale „Pushbacks“ erwarteten die flüchtenden Menschen vonseiten des polnischen Grenzschutzes. Auch wenn die akute Krise seitdem abgeflaut ist, bleibt die Realität für diejenigen, die versuchen über Belarus in die EU zu gelangen, feindlich und gewaltvoll.
Schätzungen zur Folge hat Polen seit 2021 Zehntausende illegale Pushbacks nach Belarus durchgeführt. Lukaschenkos aktive Provokation hat mittlerweile aufgehört, die Gewalt gegenüber Belarus und Polen reisende Schutzsuchende durch polnische Grenzbeamt:innen nicht. Die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen an der polnisch-belarussischen Grenze reihen sich in die rassistische Abschottungspolitik der EU, die an allen ihren Außengrenzen in Form von Misshandlungen und illegalen Pushbacks zu sehen ist, ein.
„Die einen werden von Klaviermusik, die anderen von einer Mauer und bewaffneten Grenzschutzpatrouillen begrüßt. Die einen erwarten helfende Hände, die anderen eine, mitunter tödliche Pushback-Praxis.“
Die polnisch-ukrainischen Grenzübergänge hingegen sind, außer für wehrpflichtige ukrainische Männer, relativ leicht passierbar. Humanitäre Hilfskonvoi können problemlos rein und rausfahren. In grenznahen Orten auf der polnischen Seite gibt es zahlreiche Hilfsangebote. Unter anderem bieten Privatpersonen Plätze in ihren PKWs zur Weiterfahrt z. B. nach Deutschland an. Die einen werden von Klaviermusik, die anderen von einer Mauer und bewaffneten Grenzschutzpatrouillen begrüßt. Die einen erwarten helfende Hände, die anderen eine, mitunter tödliche Pushback-Praxis. Allein in der vergangenen Woche (6.-12. Feb. 2023) wurden drei Leichen von Schutzsuchenden im polnischen Grenzwald gefunden. Auch wenn die Identität, sowie die genaue Todesursache der Toten noch ungeklärt ist, ist klar, dass sie Opfer des Grenzregimes wurden und die EU ihren Tod zu verantworten hat.
Gleiche Solidarität, ungleiche Behandlung
Auch die ungleiche Behandlung von helfenden Menschen verdeutlicht das rassistische Motiv, das den europäischen Grenzschutz prägt. Freiwillige, die Schutzsuchende aus der Ukraine unterstützen, beispielsweise mit Lieferungen von grundlegenden Ressourcen oder Transportfahrten an das Wunschziel der Flüchtenden, werden dafür geachtet, bewundert und gelobt. Sie inszenieren sich auf Instagram als mutige Held:innen, ihr Engagement erhält viele „Likes“.
„Die staatlichen Repressionen richten sich direkt gegen solidarische Unterstützer:innen, sind jedoch indirekt Teil der Abschottungspolitik, da sie das Fortkommen der Schutzsuchenden zusätzlich erschwert.“
Freiwillige, die Schutzsuchende mittels aktivistischer Interventionen, z. B. in Form von Essens- und Kleidungslieferungen, bei der Durchquerung des ostpolnischen Waldes unterstützen, werden kriminalisiert. Werden die Unterstützer:innen von den patrouillierenden, polnischen Grenzern erwischt, werden sie durchsucht, befragt, ihre persönlichen Daten aufgenommen. Im schlimmsten Fall droht eine Anklage wegen Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt. Würde jemand illegalisierte, nicht aus der Ukraine stammende Schutzsuchende innerhalb Polens im Auto transportieren, droht ihm:ihr eine Verurteilung wegen Menschenschmuggel. Im schlimmsten Fall droht eine mehrjährige Haftstrafe. Wer zu nah an den Grenzwall kommt, riskiert ein Bußgeld und evtl. einen strafrechtlichen Prozess. Die staatlichen Repressionen richten sich direkt gegen solidarische Unterstützer:innen, sind jedoch indirekt Teil der Abschottungspolitik, da sie das Fortkommen der Schutzsuchenden zusätzlich erschwert.
Die Menschen1, die im polnisch-belarussischen Grenzwald Unterstützungsarbeit leisten, wollen gar nicht als Held:innen gefeiert werden – Solidarität mit Schutzsuchenden ist eine Selbstverständlichkeit für sie. Sie wollen aber auch nicht als Kriminelle verfolgt und verurteilt werden. Sie würden lieber in Białystok Klavierspielen und die Leute in ihren PKWs nach Deutschland, Frankreich oder die Niederlande bringen, als heimlich trockene Schlafsäcke und warme Suppen in die Wälder zu bringen und sich vor Gericht für ihre Solidarität verantworten müssen. Sie wünschen sich eine menschenwürdige Behandlung aller Schutzsuchenden, unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft und ihrem Glauben.
- Aufgrund der Angst vor staatlichen Repressionen, sowie zivilgesellschaftlichen Hassattacken, wird sowohl die Identität als auch der Wohn- und Einsatzort der Menschen nicht konkretisiert.
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