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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © Mehr Demokratie e.V. @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

„Rufmord an den Juden“

Verfassungsgericht soll über Entfernung der „Judensau“ entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht soll über den Streit um die Entfernung der Wittenberger „Judensau“ entscheiden. Der Kläger bezeichnet die antisemitische Plastik als „Rufmord an den Juden“. Die öffentliche Diskussion über die Plastik sei aber wichtiger als der Rechtsstreit.

Donnerstag, 28.07.2022, 20:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.07.2022, 15:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Streit um die als Wittenberger „Judensau“ bekannte Schmähplastik soll jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Das Relief an der evangelischen Stadtkirche in der Lutherstadt Wittenberg sei weit mehr als eine Beleidigung und Verunglimpfung, sondern ein „Rufmord an den Juden“, begründete Michael Dietrich Düllmann (Bonn) am Donnerstag seine Klage vor dem höchsten deutschen Gericht. Betroffen seien Grundrechte wie Menschenwürde und Religionsfreiheit, sagte der Kläger dem „Evangelischen Pressedienst“.

Trotz dreier juristischer Niederlagen fordert das Mitglied einer jüdischen Gemeinde die Entfernung des Sandsteinreliefs. Zuletzt war Düllmanns Klage gegen die Schmähplastik aus dem 13. Jahrhundert vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

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Die auch als „Judensau“ bekannte Darstellung von 1290 zeigt unter anderem ein Schwein, an dessen Zitzen Menschen saugen, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein.

Öffentliche Diskussion wichtiger als Entfernung der Skulptur

Er freue sich, dass etwas Bewegung in die Sache komme, sagte Düllmann. Am Dienstag hatte ein von der Wittenberger evangelischen Kirchengemeinde einberufenes Experten-Gremium die Verbringung des Reliefs in einen „adäquat kontextualisierenden Rahmen“ empfohlen. Darüber will der Gemeindekirchenrat bei seiner nächsten Sitzung Ende August entscheiden.

Obwohl er bisher in allen drei Instanzen vor Gericht verloren habe, sei für ihn die öffentliche Diskussion über die Schmähplastiken wichtiger als die juristische Auseinandersetzung. Noch sei er skeptisch, ob die Skulptur tatsächlich abgenommen werde. Selbst wenn dies geschehe, werde er seine Beschwerde in Karlsruhe keinesfalls zurückziehen, kündigte Düllmann an.

50 weitere Schmähplastike an Kirchen in Deutschland

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei auf jeden Fall erforderlich, um die Urteile der Vorinstanzen außer Kraft zu setzten. Neben dem Relief in Wittenberg gibt es auch an etwa 50 anderen Kirchen in Deutschland derartige Schmähplastiken. Weitere Klagen habe er aber derzeit nicht geplant, sagte Düllmann.

Seit 1988 ist die Skulptur in ein Gedenkensemble mit Bodenplatte und einem Aufsteller eingebunden. Darauf befindet sich unter anderem ein Erklär-Text, in dem sich die Gemeinde von der Skulptur distanziert. Dies genügte den Gerichten. Damit habe sich die beklagte Kirche erfolgreich vom Inhalt des Reliefs distanziert und das Schandmal zum Mahnmal gemacht, entschied der BGH Mitte Juni. (epd/mig) Aktuell Panorama

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