Urteil
Freispruch für Ordensschwester wegen Kirchenasyl in zweiter Instanz
Weil eine Ordensschwester zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl gewährt hatte, wurde sie erstinstanzlich zu einem Ordnungsgeld von 500 Euro verurteilt. Jetzt wurde sie freigesprochen. Die Ordensschwester hatte sich auf ihren Glauben und auf ihr Gewissen berufen.
Dienstag, 19.07.2022, 21:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.07.2022, 16:54 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Franziskanerin Juliana Seelmann ist vom Landgericht Würzburg im Berufungsverfahren wegen eines gewährten Kirchenasyls freigesprochen worden. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft die eingelegte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg in diesem Fall zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Gericht verwies demnach auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 25. Februar 2022 in einem vergleichbaren Fall.
Seelmann hatte zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen bei Würzburg gewährt, dafür hatte das Amtsgericht eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ gegen sie ausgesprochen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Sowohl Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft Würzburg hatten nach der Entscheidung im Sommer 2021 Berufung eingelegt. Die beschuldigte Ordensschwester hatte sich vor Gericht von Anfang an auf ihren christlichen Glauben und auf ihr Gewissen berufen.
Dass die Berufung vor dem Landgericht Würzburg monatelang gar nicht terminiert wurde, lag an jenem Verfahren, in dem das Bayerische Oberste Landesgericht im Februar entschieden hatte. Dort hatten die Richter den Kirchenasyl-Freispruch des Amtsgerichts Kitzingen für den Benediktiner-Mönch Bruder Abraham Sauer von der Abtei Münsterschwarzach bestätigt. Die Richterin am Würzburger Landgericht hatte gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Donnerstag auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Bamberg verwiesen. (epd/mig)
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