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Insolvenz

Von Anschlag betroffenes Döner-Imbiss Halle muss schließen

Die Betreiber des vom rechtsterroristischen Anschlag in Halle betroffenen Kiez-Döner haben Insolvenz angemeldet. Die Corona-Pandemie und die fehlende Unterstützung der Stadt hätten zur Schließung geführt. Die Stadt weist die Vorwürfe zurück.

Dienstag, 24.05.2022, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.05.2022, 11:56 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der von dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle betroffene ehemalige Kiez-Döner muss Ende Mai schließen. Auf dem Instagram-Account des bundesweit bekannt gewordenen Ladens heißt es, die Einnahmen des vor einem halben Jahr zu einem türkischen Frühstückscafé umgebauten Geschäfts könnten die beiden Betreiber Ismet und Rifat Tekin und deren Familien nicht versorgen. Vor allem die vierte Welle der Corona-Pandemie hätte für ausbleibende Gäste gesorgt.

Die aktuellen Einnahmen reichten seit Monaten weder für die Lebensunterhaltssicherung der Betroffenen, noch für die Miete des Ladens oder Einkäufe, um mehr Kundschaft anzuwerben. Bei dem Anschlag am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter Stephan B. vergeblich versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Nachdem ihm dies nicht gelungen war, erschoss er unter anderem in dem Döner-Imbiss den 20-jährigen Gast Kevin S..

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In ihrer Erklärung beklagen die beiden Betreiber Ismet und Rifat Tekin das Fehlen staatlicher Unterstützung. In der schriftlichen Erklärung heißt es: „Die Erfahrung, dass eine kleine kollektive Gruppe aus Überlebenden und solidarischer Unterstützer:innen trotz intensiver Bemühungen ein in Halle einmaliges Geschäftskonzept und gleichzeitig einen Gedenk- und Erinnerungsort für alle Überlebenden und Betroffenen auf Dauer nicht leisten konnte, weil die strukturelle Absicherung und staatliche Unterstützung fehlt, ist besonders schmerzhaft und eine bittere Enttäuschung.“

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Stadt weist Vorwürfe zurück

Das Fehlen staatlicher Unterstützung wird laut Medienberichten von der Stadt Halle zurückgewiesen. Zusammen mit städtischen Unternehmen und Vereinen sei seit dem Anschlag ein etwa fünfstelliger mittlerer Betrag an Hilfsgeldern zusammengekommen.

Ismet Tekin kritisierte zudem, dass er nicht als Überlebender des Anschlags anerkannt wird, obwohl er sich damals im Schusswechsel des Attentäters mit der Polizei befand. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Stephan B. wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (epd/mig) Aktuell Panorama

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