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Handwerk © voltamax @ pixabay.com (CC 0 Public Domain)

Fachkräftemangel

Das Handwerk bietet vielen Migranten einen Job

Deutschland entwickelt sich immer mehr zum Einwanderungsland. Viele sehen darin eine große Chance für die hiesige Wirtschaft. Herrscht doch schon seit Jahren ein ausgeprägter Fachkräftemangel, der immer größere Dimensionen annimmt.

Montag, 23.05.2022, 0:50 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.05.2022, 5:56 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Erfahrungen und Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund sind im Handwerk gefragt. Handwerklich ausgebildete Fachkräfte werden mit Kusshand genommen. Auch jungen Menschen, die mit einer Ausbildung im Handwerk den Grundstein für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt legen wollen, stehen viele Wege offen.

Einwanderungsgesetz für Fachkräfte

Traditionell engagiert sich das Handwerk sehr stark, um ausländische Fachkräfte im deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erleichtert wurden diese Bestrebungen mit dem 2020 in Kraft getretenen Einwanderungsgesetz für Fachkräfte. So darf jeder, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweist, eine Arbeitsstelle annehmen.

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Bedeutsam sind vor allem zwei Änderungen. Zum einen fällt die Vorrangprüfung weg. Musste bisher von der Arbeitsagentur geprüft werden, ob für vakante Stellen Deutsche oder Bewerber aus der EU (Europäische Union) infrage kommen und diese gegebenenfalls bevorzugen, werden nun Bewerber aus Drittstaaten gleichrangig behandelt. Auch die Begrenzung auf Engpass- bzw. Mangelberufe, die besonders unter dem Fachkräftemangel leiden, existiert nicht mehr.

Berufsanerkennung ausländischer Abschlüsse

Im Prinzip können ausländische Berufsabschlüsse hierzulande anerkannt werden. Voraussetzung dafür sind zwei Bedingungen. Der jeweilige Ausbildungsabschluss muss im Herkunftsland staatlich anerkannt sein und die Lehrzeit mindestens ein Jahr andauern. In der Regel werden die Kenntnisse im Herkunftsland jedoch auf informellem Wege bzw. nach der Devise „learning by Doing“ erworben. Selten liegen Zeugnisse vor, die eine Eignung nachweisen und eine Anerkennung zulassen.

Für Migranten bedeutet dieser Umstand, dass sie zwar als Möbelmonteure von Fixando eingesetzt werden oder einfache Arbeiten mit wenig Verantwortung auf dem Bau übernehmen können. Für leitende Positionen kommen sie mangels einer offiziellen Qualifikation im Handwerk nicht infrage. Dazu muss der Duale Bildungsweg beschritten werden.

Duale Ausbildung für Migranten

Die duale Berufsausbildung ist eine spezifisch deutsche Einrichtung. Dabei wird eine Profession im Handwerk innerhalb eines dreijährigen Ausbildungsganges erlernt. Die theoretischen Grundlagen, auf die etwa ein Drittel der Lerninhalte entfallen, werden in einer Berufsschule vermittelt. Zwei Drittel sind in einem Ausbildungsbetrieb abzuleisten, wo den Auszubildenden die praktischen Fertigkeiten beigebracht werden.

Nach der Lehrzeit wird die Gesellenprüfung abgelegt, welche die Ausbildung abschließt. Wer einen eigenen handwerklichen Betrieb führen möchte, besucht nach Erhalt des Gesellenbriefs eine Meisterschule. Auf dieser werden betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kenntnisse erworben. Zudem werden rechtliche und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt.

Für ausländische Bewerber ist für den praktischen Teil der Ausbildung eine Arbeitserlaubnis notwendig, die von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Je nach Aufenthaltsstatus der Bewerber gelten dabei folgende Bedingungen:

Asylsuchende

Ausbildungssuchende, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, können im Regelfall keine handwerkliche Ausbildung beginnen. Allerdings gibt es dabei Ausnahmen:

  • Das Asylverfahren konnte nicht innerhalb von neun Monaten abgeschlossen werden.
  • Der Bewerber kommt nicht aus einem “sicheren” Herkunftsland.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat nach einem dreimonatigen Aufenthalt der Aufnahme einer Ausbildung zugestimmt und eine Arbeitserlaubnis erteilt.

Für eine schulische, ausschließlich theoretische, Ausbildung bedarf es keiner Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Migranten im Geduldetenstatus nach § 60a Aufenthaltsgesetz

Auch hier gilt, dass einer rein schulischen Ausbildung nichts im Wege steht. Für die betriebliche Ausbildung bedarf es die Einholung einer Arbeitserlaubnis. Diese kann nach 6 Monaten erteilt werden, sofern kein Arbeitsverbot vorliegt. Gründe für ein Arbeitsverbot werden folgendermaßen definiert:

  • Die Betroffenen sind in Deutschland eingereist, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beanspruchen.
  • Die Bewerber kommen aus einem sicheren Herkunftsstaat und haben nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde.
  • Eine Abschiebung ist nicht möglich, die Gründe dafür liegen auf Seiten der Bewerber.

Wer die Aufnahmeeinrichtung verlassen hat, dem kann schon nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis ausgestellt werden. Personen mit ungeklärter Identität werden nicht berücksichtigt.

Anerkannte Schutzberechtigte

Wer unter die Genfer Konvention fällt oder asylberechtigt ist, benötigt keine gesonderte Erlaubnis, um eine handwerkliche Ausbildung zu beginnen.

Angehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU

Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung wird ausgestellt, wenn von der deutschen Botschaft im Heimatland ein Visum erteilt wurde.

EU-Staatsangehörige

Personen aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein unterliegen keinerlei Einschränkungen bei der Wahl der Berufsausbildung. (dd) Wirtschaft

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