Studie

Rassismus-Opfer zeigen Diskriminierung oft nicht an

Opfern von Rassismus wehren sich nur selten gegen rassistische Diskriminierung. Folgenlos bleiben insbesondere Benachteiligungen in Ämtern und Behörden. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor. Experten fordern Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten.

Dienstag, 07.12.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 06.12.2021, 15:04 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Opfer von Rassismus wehren sich einer Studie zufolge nur selten gegen eine erlittene Diskriminierung. Rassistische Diskriminierung auf Ämtern und von Behörden bleibe häufig folgenlos, heißt es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Wo Melde- und Beschwerdestellen existierten, würden häufiger Gegenmaßnahmen ergriffen. „Dies trifft etwa auf Benachteiligungen im Bildungswesen und am Arbeitsplatz zu“, erklärte Dorothea Rausch, eine der Autorinnen der Studie.

Hingegen hätten nur 20 Prozent der Menschen, die von rassistischer Diskriminierung auf Ämtern und von Behörden berichteten, erklärt, dass sie sich dagegen gewehrt hätten. Zur Begründung sei darauf verwiesen worden, keine Möglichkeiten zu kennen oder nicht über die Ressourcen zu verfügen, um dagegen vorzugehen. „Noch schlechter sieht es bei Diskriminierung in der Öffentlichkeit oder in der Freizeit, auf dem Wohnungsmarkt und beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen aus“, sagte Rausch.

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Wer sich gegen rassistische Beleidigungen zur Wehr setzt, hat der Untersuchung zufolge größere Chancen auf Erfolg als jemand, der sich dagegen wehrt, aus rassistischen Gründen schlechter benotet, nicht befördert oder beim Gehalt benachteiligt zu werden. Wer von anderen Menschen Unterstützung erfährt, wenn er sich aktiv gegen rassistische Diskriminierung wehrt, habe ebenfalls häufiger Erfolg.

Staatliche Stellen haben Vorbildrolle

„Um es Betroffenen von rassistischer Diskriminierung zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen, müssen zudem Beratungs- und Rechtsstrukturen gestärkt werden“, erklärt Steffen Beigang, wissenschaftlicher Mitarbeiter am DeZIM-Institut. Insbesondere in staatlichen Institutionen sollte die Antidiskriminierungsarbeit ausgeweitet werden, „denn diese haben eine Vorbildrolle“.

Für die Untersuchung wurden die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2017 gesondert ausgewertet. Zudem seien Ergebnisse eines Workshops mit Praktikern aus der Betroffenenberatung in die Untersuchung eingeflossen. Demnach hat derjenige, der sich gegen rassistische Beleidigungen zur Wehr setzt, größere Chancen auf Erfolg als jemand, der sich dagegen wehrt, aus rassistischen Gründen schlechter benotet, nicht befördert oder beim Gehalt benachteiligt zu werden. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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