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Nazi-Demo (Archiv) © afnpnds @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Rechtsextremismus

Mitglieder der „Goyim Partei“ stehen in Düsseldorf vor Gericht

Drei Deutsche stehen wegen Gründung einer internationalen Terrororganisation vor Gericht. Ihnen wird die Verbreitung extrem rassistischer Inhalte vorgeworfen. Zwei von ihnen sitzen seit einem Jahr in Untersuchungshaft.

Freitag, 09.07.2021, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.07.2021, 16:53 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen der mutmaßlichen Gründung und Unterstützung der rechtsextremistischen Vereinigung „Internationale Goyim Partei“ müssen sich vom 29. Juli an drei deutsche Staatsangehörige vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Die 37, 38 und 60 Jahre alten Männer sollen über verschiedene Internetplattformen volksverhetzende Inhalte verbreitet haben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Nach Angaben des Generalbundesanwalts handelt es sich dabei um „extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge“. Den Angeklagten wird deshalb die Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

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Der 37-jährige Angeklagte lebte den Angaben nach zuletzt im niederländischen Heerlen und soll ab 2014 die technische Infrastruktur für die Verbreitung der Beiträge geschaffen haben. Dazu soll er nach Erkenntnissen der Anklage mindestens 29 „Goyim-Ländergruppen“ gegründet haben. Der 60-jährige Mitangeklagte stammt aus Berlin und soll gemeinsam mit dem 37-Jährigen die inhaltliche Ausrichtung der Vereinigung in einem „Goyim-Netzwerk“ bestimmt haben.

Internationales Netzwerk

Der dritte, 38 Jahre alte Angeklagte schloss sich als Mitglied der Vereinigung an, war aber nicht Teil der Führungsgruppe. Allerdings stellte der Duisburger „in erheblichem Umfang“ antisemitische Inhalte in der Ländergruppe „Goyim Partei Deutschland“ sowie in anderen Bereichen des „Goyim-Netzwerkes“ ein, wie es hieß.

Die 37 und 60 Jahre alten Männer wurden bereits Mitte Juli 2020 festgenommen und befinden sich in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst 30 Verhandlungstage bis Mitte Januar vorgesehen. Der Begriff „Goyim“ ist der Plural des hebräischen Wortes „Goi“, der Bezeichnung für einen Nicht-Juden. (epd/mig) Aktuell Panorama

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